90 Fachbegriffe aus dem Gerüstbau – von Gerüstarten und Bauteilen über Normen,
Last- und Breitenklassen bis zu Genehmigung und Förderung. Jeder Eintrag ist einzeln
verlinkbar; die Kurzdefinitionen werden nach und nach auch als Fußnoten in unseren
Ratgeber-Beiträgen verwendet.
Höhenunterschied zwischen der Absturzkante eines Arbeitsplatzes oder Verkehrswegs und der tiefer liegenden Aufprallfläche. Am Gerüst ist Seitenschutz spätestens ab 2 m Absturzhöhe Pflicht.
Die Absturzhöhe entscheidet, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei Dacharbeiten wird sie ab der Traufe gemessen: Beträgt sie dort mehr als 2,00 m und liegt die Dachneigung über 22,5° (bis 60°), ist nach dem Baustein B 121 der BG BAU ein Dachfanggerüst anzuordnen. Je größer die Absturzhöhe, desto schwerer wiegen Mängel an Seitenschutz oder Belägen.
Technische Schutzeinrichtung, die den Absturz von Personen von hochgelegenen Arbeitsplätzen verhindert – am Gerüst vor allem der dreiteilige Seitenschutz. Sie hat nach TRBS 2121 Vorrang vor Auffangeinrichtungen und PSAgA.
Als Absturzsicherungen gelten Einrichtungen wie Geländer, Seitenschutz oder Abdeckungen, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten. Auf Gerüstbelägen ist der Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett auf jeder Arbeitsebene erforderlich, spätestens ab 2 m Absturzhöhe. Erst wenn eine Absturzsicherung technisch nicht möglich ist, dürfen nachrangige Maßnahmen wie Fanggerüste, Schutznetze oder persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden.
Pauschale für den Transport von Gerüstmaterial und Montagekolonne zur Baustelle. In Bayern 2026 sind regional etwa 80 bis 250 Euro üblich; liegt der Betrieb weit von der Baustelle entfernt, steigt der Betrag.
Innerhalb von Ballungsräumen wie dem Großraum München sind Anfahrt und Material tendenziell teurer als im ländlichen Raum. Beim Angebotsvergleich lohnt der Blick, ob die Pauschale bereits im Gesamtpreis enthalten ist oder später als Nachtrag auftaucht – ein günstiger Grundpreis ohne Anfahrt kann am Ende teurer sein als ein Komplettangebot.
Gerüst, das Arbeitsplätze und Zugänge für Arbeiten am Bauwerk bereitstellt. Anforderungen, Bemessung und die Lastklassen LK1 bis LK6 regelt DIN EN 12811-1.
Die Lastklasse gibt an, welche Flächenlast der Belag aufnehmen darf – von 0,75 kN/m² für reine Begehung und Sichtkontrolle (LK1) bis 6,00 kN/m² für sehr schwere Materiallagerung (LK6). Hinzu kommen die Breitenklassen W06 bis W12 für die nutzbare Belagbreite. Für allgemeine Arbeiten ist LK3 mit 2,00 kN/m² der übliche Standard; wer Material auf dem Belag lagert, braucht eine höhere Klasse.
Zentrale Vorschrift des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Sondernutzung: Wer eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht eine Erlaubnis – und diese darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden.
Für Gerüste auf Gehweg oder Fahrbahn heißt das: Eine unbefristete Genehmigung existiert nicht. Verfahren und Gebühren konkretisieren die Gemeinden in eigenen Sondernutzungssatzungen, abgerechnet wird meist nach Fläche und Zeit. München etwa berechnet für die Baustelleneinrichtung inklusive Gerüst 1,50 Euro je angefangenem Quadratmeter und angefangener Woche, in der Innenstadt und am Mittleren Ring mit 50 Prozent Zuschlag.
Auf- und Abbau (Montagekosten)
Kosten & Förderung#
Kernposition jeder Gerüstrechnung: Lieferung, Montage und späterer Abbau des Gerüsts. In Bayern 2026 üblich sind 7 bis 12 Euro pro m² Gerüstfläche; eine Grundstandzeit von rund drei bis vier Wochen ist meist enthalten.
Der Quadratmeterpreis allein sagt wenig aus, denn der Montageaufwand variiert stark: Hanglagen, enge Reihenhauszeilen, weiche Böden oder zusätzliche Verankerungen in größerer Höhe treiben die Kosten. Beim Angebotsvergleich sollte geprüft werden, ob Anfahrt, definierte Standzeit und Schutzmaßnahmen im Preis enthalten sind oder später als Nachträge auftauchen.
Aufbau- und Verwendungsanleitung
Normen & Regelwerk#
Herstellerspezifische Anleitung für Auf-, Um- und Abbau sowie die bestimmungsgemäße Verwendung eines Gerüsts. Ihre Vorgaben – etwa das Verankerungsraster – sind für die Montage verbindlich.
Der Gerüstersteller baut das Gerüst nach der AuV auf; das darin festgelegte, höhen- und windlastabhängige Verankerungsraster bestimmt Anzahl und Abstand der Wandanker. Wer den Rahmen der Anleitung und der Regelausführung verlässt – etwa bei größeren Höhen oder Sonderkonstruktionen –, muss die Standsicherheit im Einzelfall gesondert nachweisen.
Sicherer Zugang zu den Gerüstlagen, im Fassadengerüst üblicherweise als innenliegender Leitergang mit Durchstiegsklappen in den Belagtafeln ausgeführt.
Die Durchstiegsklappen werden nach dem Durchstieg geschlossen, damit die Belagfläche geschlossen bleibt und keine Absturzöffnung entsteht. Für höhere Gerüste oder häufigen Personen- und Materialverkehr kommen außenliegende Treppentürme als gesonderte Bauteile in Betracht. Am Aufstieg befindet sich üblicherweise auch die Kennzeichnung des Gerüsts mit Freigabe und letzter Prüfung.
Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 BetrSichV). Im Gerüstbau prüft sie das Gerüst vor der Freigabe.
Neben der Prüfung nach der Montage ist die befähigte Person auch nach außergewöhnlichen Ereignissen gefragt – die TRBS 2121 nennt Stürme, starke Regenfälle, Vereisungen, starke Schneefälle und längere Zeiträume der Nichtbenutzung. Jede Prüfung wird dokumentiert (Prüfprotokoll). Wer ein Gerüst selbst aufbaut, das gewerbliche Nutzer betreten, braucht ebenfalls eine befähigte Person für Prüfung und Freigabe.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen nach der finalen Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026.
Für Wohngebäude besteht die BEG aus zwei Säulen: Zuschüssen des BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM), etwa die Fassadendämmung, und KfW-Krediten mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Mit der Reform wurde der iSFP-Bonus neu berechnet und die KfW-Tilgungszuschüsse wurden gekürzt; der Grundfördersatz von 15 Prozent für die Gebäudehülle blieb bestehen. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Programmteil „Einzelmaßnahmen“ der BEG: Das BAFA bezuschusst u. a. die Dämmung der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; mit iSFP steigt der Kostendeckel von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden – als Beginn gilt bereits die Unterschrift unter den Bauvertrag, sofern dieser keine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält. Pflicht ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten; die Dämmung muss technische Mindestanforderungen erfüllen (Außenwand: U-Wert max. 0,20 W/(m²·K)). Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch für den Ausgabenanteil oberhalb von 30.000 Euro; der maximale Zuschuss am Einfamilienhaus beträgt damit 10.500 Euro.
Begehbare Fläche einer Gerüstlage aus Bohlen oder Systemtafeln. Beläge werden lückenlos verlegt, gegen Abheben gesichert und nur bis zur Flächenlast ihrer Lastklasse nach DIN EN 12811-1 belastet.
Die Lastklassen reichen von LK1 (0,75 kN/m², reine Begehung) bis LK6 (6,00 kN/m², sehr schwere Materiallagerung); für allgemeine Arbeitsgerüste ist LK3 mit 2,00 kN/m² üblich. Der lichte Abstand zwischen Belagkante und Fassade darf höchstens 0,30 m betragen, sonst muss die Innenseite zusätzlich gesichert werden. Das eigenmächtige Herausnehmen von Belägen durch Gerüstnutzer ist unzulässig.
Die Betriebssicherheitsverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Gerüste. Für Gerüste wird sie durch die TRBS 2121 konkretisiert.
Sobald Beschäftigte auf einem Gerüst arbeiten, gelten ihre Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, fachgerechte Errichtung und Prüfung. Zusammen mit den Technischen Regeln und den DIN-EN-Normen löste die Verordnung die früheren berufsgenossenschaftlichen Gerüstregeln (BGR 165–174) ab.
Historische berufsgenossenschaftliche Regelreihe zum Gerüstbau, u. a. BGR 166 (Systemgerüste) und BGR 167 (Stahlrohr-Kupplungsgerüste). Die Regeln sind zurückgezogen; heute gelten BetrSichV, TRBS 2121 und DIN-EN-Normen.
Die Reihe behandelte jede Gerüstart einzeln – vom allgemeinen Teil (BGR 165) über Fahrgerüste (BGR 172) bis zu Hängegerüsten (BGR 174); die frühere Bezeichnung lautete „ZH 1/…“, die Ausgaben stammen überwiegend aus den Jahren 2000 bis 2002. Ihre konstruktiven Inhalte gingen in die harmonisierten EN-Normen über, die Anforderungen an Bereitstellung und Benutzung ins Arbeitsschutzrecht. Die alten Texte dienen nur noch der Dokumentation.
Einfaches Arbeitsgerüst aus Gerüstböcken mit aufgelegten Belägen für Arbeiten in geringer Höhe, etwa beim Verputzen oder im Innenausbau.
Zulässig sind nur dafür vorgesehene Gerüstböcke mit ausreichend breiten, gesicherten Belägen; improvisierte Konstruktionen aus Brettern, Kisten oder Leitern sind kein zulässiger Gerüstersatz und ein erhebliches Unfallrisiko. Auch für das Bockgerüst gelten die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsgerüste.
Senkrecht am Belagrand stehendes Brett als unterster Teil des dreiteiligen Seitenschutzes. Es verhindert, dass Füße, Werkzeug oder Material über die Belagkante in die Tiefe rutschen.
Bordbretter schützen damit nicht nur die Beschäftigten auf dem Gerüst, sondern auch Personen darunter vor herabfallenden Gegenständen. Zusammen mit Geländer- und Zwischenholm gehören sie zur Standardausstattung jeder Arbeitsebene eines Fassadengerüsts.
Einzelfallnachweis für Gerüste, die von der Regelausführung abweichen (Nicht-Regelausführung). Er belegt die Standsicherheit sowie die Arbeits- und Betriebssicherheit der konkreten Konstruktion, bevor das Gerüst genutzt werden darf.
Erforderlich wird er, sobald ein Gerüst die Grenzen der Regelausführung verlässt – bei größeren Höhen, ungewöhnlichen Lasten oder Sonderkonstruktionen. Besonders häufig betroffen sind frei geplante Stahlrohr-Kupplungsgerüste, deren Flexibilität schnell aus dem genormten Rahmen führt. Innerhalb der Regelausführung entfällt er, weil dort der Standsicherheitsnachweis als erbracht gilt.
Klassifizierung der nutzbaren Belagbreite eines Arbeitsgerüsts nach DIN EN 12811-1. W06 steht für 0,60 bis unter 0,90 m, W09 für 0,90 bis unter 1,20 m; im Fassadenbau sind W06 bis W12 üblich.
Für Maler-, Putz- und Standard-WDVS-Arbeiten genügt meist W06. Sobald dicke Dämmplatten, Fensterbänke und Mörtelkübel gleichzeitig auf dem Belag liegen, bietet W09 mehr Arbeitsbreite. Materiallagerung sowie Klinker- und Vormauerarbeiten erfordern breitere Beläge ab W12 (1,20 bis unter 1,50 m).
Schutzgerüst an der Traufe, das bei Dacharbeiten abrutschende Personen auffängt. Nach Baustein B 121 der BG BAU erforderlich bei Dachneigung über 22,5° bis 60° und mehr als 2,00 m Absturzhöhe ab der Traufe.
Kernstück ist die Schutzwand aus Netzen oder Geflechten, die in vorgeschriebener Höhe über die Traufkante hinausragt; auch der Abstand zwischen Belag und Traufe ist begrenzt. Ein normales Fassadengerüst auf gleicher Höhe erfüllt diese Fangfunktion nicht. Bei noch steileren Dächern über 60° Neigung sind weitergehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
DGUV-Schrift „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“ (Ausgabe Januar 2023) – die praktische Handlungsanleitung für Gerüstersteller und Gerüstverwender im heute gültigen Regelwerk.
Sie beschreibt unter anderem die Aufgabenteilung zwischen Gerüstersteller (Aufbau nach Anleitung, Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung) und Verwender (Inaugenscheinnahme vor der Benutzung, Mängel melden statt umbauen). Inhaltlich trat sie an die Stelle der zurückgezogenen berufsgenossenschaftlichen Gerüstregeln.
Schräg verlaufendes Gerüstrohr oder Systembauteil, das das Gerüst gegen seitliches Verschieben aussteift. Ohne ausreichende Diagonalen ist ein Gerüst nicht standsicher.
Im Systemgerüst werden Diagonalen nach dem Muster der Aufbau- und Verwendungsanleitung eingehängt, im Stahlrohr-Kupplungsgerüst mit Drehkupplungen angeschlossen, wenn der Winkel keine Normalkupplung zulässt. Das festgelegte Muster aus Aussteifung und Verankerung gehört zur Regelausführung, mit der der Standsicherheitsnachweis ohne gesonderte Statik als erbracht gilt.
ATV „Gerüstarbeiten“ der VOB Teil C. Mit der Ausgabe 2023-09 ist die frühere vierwöchige Grundeinsatzzeit entfallen; die Gebrauchsüberlassung wird seither als einheitliche Leistung je angefangener Woche abgerechnet.
Die oft zitierte „4 Wochen Grundeinsatzzeit nach VOB“ ist damit seit Oktober 2023 veraltet. In der Praxis enthalten Angebote dennoch meist drei bis vier Wochen Standzeit inklusive; danach kostet jede weitere Woche extra. Die Überlassung endet üblicherweise erst mit der schriftlichen Freimeldung an den Gerüstbauer – wer nicht freimeldet, zahlt weiter.
Nationale deutsche Norm „Arbeits- und Schutzgerüste“, die die europäischen Gerüstnormen ergänzt. Teil 1 (DIN 4420-1) regelt Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung.
Während DIN EN 12810 und DIN EN 12811 die harmonisierten Anforderungen an System- und Arbeitsgerüste enthalten, deckt DIN 4420-1 ergänzend den national geregelten Bereich der Schutzgerüste ab – etwa Fanggerüste, die abstürzende Personen an Absturzkanten auffangen sollen.
Europäische Norm für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste). Sie regelt die Anforderungen an herstellerspezifisch zugelassene Gerüstsysteme mit festen Rastermaßen.
Anders als beim systemfreien Stahlrohr-Kupplungsgerüst sind die Bauteile eines Systemgerüsts herstellerspezifisch zugelassen und nicht beliebig mit Fremdmaterial kombinierbar. Die Norm wird durch DIN EN 12811 (Leistungsanforderungen an Arbeitsgerüste) ergänzt; gemeinsam lösten beide die frühere nationale Regelung ab.
Europäische Norm für Arbeitsgerüste. Teil 1 legt Leistungsanforderungen, Konstruktion und Bemessung fest – darunter die Lastklassen LK1 bis LK6 (0,75 bis 6,00 kN je m² Belagfläche) und die Breitenklassen W06 bis W12.
Die Lastklasse beschreibt, wie viel Gewicht je Quadratmeter Belagfläche aufgebracht werden darf – von der reinen Begehung (LK1) bis zur schweren Materiallagerung (LK6). Für Maler- und Putzarbeiten genügt üblicherweise LK3, für Maurerarbeiten mit Materiallagerung LK4 bis LK5. Zusammen mit DIN EN 12810 bildet die Norm das technische Fundament des heute EU-weit harmonisierten Gerüst-Regelwerks.
Norm für systemunabhängige Stahlrohre für Trag- und Arbeitsgerüste. Sie legt den einheitlichen Außendurchmesser von 48,3 mm und Wanddicken von 3,2 oder 4,0 mm fest und löste die nationale DIN 4427 ab.
Werkstoff ist unlegierter Baustahl S235 (früher St 37). Die Wanddicke ist für Stahlrohr-Kupplungsgerüste entscheidend: Nach der historischen Regel sind mit 3,2 mm Gerüsthöhen bis 20 m, mit 4,0 mm bis 30 m zulässig. Da die Rohre systemneutral genormt sind, lässt sich Material verschiedener Hersteller grundsätzlich kombinieren.
Normenreihe „Kupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten“ für den Gerüstbau: Teil 1 regelt Rohrkupplungen, Teil 2 Spezialkupplungen, Teil 3 Fußplatten und Zentrierbolzen.
Die zulässigen Lasten einer Kupplung hängen von ihrer Klasse und vom Prüfzeugnis des Herstellers ab; eine rechtwinklige Normalkupplung trägt deutlich mehr als eine Dreh- oder Stoßkupplung. Maßgebend ist die Norm vor allem für Stahlrohr-Kupplungsgerüste, bei denen jede Verbindung einzeln über eine Kupplung hergestellt wird.
Kupplung mit Drehgelenk, die zwei Gerüstrohre in beliebigem Winkel verbindet. Sie wird für Diagonalen und Aussteifungen eingesetzt, wo eine rechtwinklige Normalkupplung nicht möglich ist.
Wegen des Gelenks liegt das Tragverhalten deutlich unter dem der Normalkupplung; Drehkupplungen sollen deshalb nur dort verwendet werden, wo der Kreuzungswinkel eine Normalkupplung ausschließt. Anforderungen und Prüfungen regelt die Normreihe DIN EN 74.
Förderstandard der KfW für die Komplettsanierung: Die Kennzahl (z. B. Effizienzhaus 55) beschreibt den Energiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude – je kleiner die Zahl, desto effizienter das Haus.
Gefördert wird die Sanierung zum Effizienzhaus über den KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien- (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gefördert – aus dem früheren Bonus ist eine Voraussetzung geworden. Für Baudenkmale existiert die eigene Stufe „Effizienzhaus Denkmal“.
Das vollständige Versehen eines Gebäudes oder Bauteils mit einem Arbeitsgerüst. Abgerechnet wird meist pro Quadratmeter Gerüstfläche – also der abgewickelten Fassade aus Länge mal Gerüsthöhe, nicht nach Wohnfläche.
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen kommt schnell auf 250 bis 350 m² Gerüstfläche; bei einem Reihenmittelhaus, bei dem nur eine Seite eingerüstet wird, können es deutlich unter 150 m² sein. Giebel, Erker und Anbauten erhöhen die Fläche. Der Preis der Einrüstung hängt neben der Fläche vor allem von Standzeit, Zugänglichkeit des Grundstücks und Sonderbauteilen wie Dachfanggerüst oder Schutznetzen ab.
Gelisteter Fachberater für energetische Sanierung, dessen Einbindung bei BEG-Zuschüssen für Dämmmaßnahmen Pflicht ist. Die bundesweite Expertenliste ist unter energie-effizienz-experten.de abrufbar.
Der Experte begleitet die Antragstellung beim BAFA, bestätigt die fachgerechte Ausführung der Maßnahme und erstellt auf Wunsch den individuellen Sanierungsfahrplan. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG ist dagegen kein Energieeffizienz-Experte erforderlich – dort genügt die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.
Bescheinigung nach amtlichem Muster, mit der das Fachunternehmen eine energetische Maßnahme bestätigt – Voraussetzung für den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt.
Der Abzug verteilt sich über drei Steuerjahre (je 7 Prozent im ersten und zweiten, 6 Prozent im dritten Jahr). Bedingungen: Das Gebäude ist ausschließlich selbst bewohnt und bei Umsetzung älter als zehn Jahre, bezahlt wird per Überweisung gegen Rechnung – Barzahlung schließt den Bonus aus. Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination mit BAFA-Zuschuss oder zinsverbilligtem KfW-Kredit ausgeschlossen; die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
Fahrbares Gerüst auf Rollen aus vorgefertigten Bauteilen, das ohne Verankerung frei steht und sich versetzen lässt. Anforderungen regelt DIN EN 1004-1; typisch für punktuelle Arbeiten in begrenzter Höhe.
Während der Nutzung sind die Rollen festzustellen; verfahren wird nur ohne Personen und ohne loses Material auf dem Belag – ein Fahrgerüst darf nie mit Personen darauf verschoben werden. Im privaten Bereich ist es die übliche Lösung für punktuelle Arbeiten bis etwa 8 m Höhe, etwa an Giebel oder Dachrinne. Historisch beschrieb die zurückgezogene BGR 172 diese Bauart.
Schutzgerüst, das abstürzende Personen von höher gelegenen Arbeitsplätzen auffängt, wenn dort kein Seitenschutz möglich ist. Es dient nicht als Arbeitsplatz, sondern ausschließlich der Absturzsicherung.
Fanggerüste werden unterhalb der Absturzkante angeordnet; Belagbreite und zulässige Höhe der Absturzkante über dem Belag sind begrenzt, damit ein Sturz sicher aufgefangen wird. An der Dachtraufe übernimmt diese Funktion das Dachfanggerüst mit zusätzlicher Schutzwand.
Längenorientiertes Arbeitsgerüst, das entlang einer Gebäudefassade errichtet und an ihr verankert wird. Für Wohnhäuser ist meist Lastklasse 3 nach DIN EN 12811-1 ausreichend.
Fassadengerüste werden heute überwiegend als Systemgerüste aus vorgefertigten Bauteilen gestellt; die Leistungsklassen solcher Systeme regelt DIN EN 12810. Wesentlich für die Standsicherheit ist die fortlaufende zug- und druckfeste Verankerung an tragfähigen Bauteilen der Wand nach dem Raster der Aufbau- und Verwendungsanleitung. Je nach Gewerk und Lage kommen Sonderbauteile wie Konsolverbreiterungen, Dachfanglage, Schutzdach oder Treppenturm hinzu.
Schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Gerüstbauer, dass das Gerüst nicht mehr benötigt wird und abgebaut werden kann. Erst mit der Freimeldung endet üblicherweise die wochenweise berechnete Gebrauchsüberlassung.
Wer die Arbeiten abschließt, aber nicht freimeldet, zahlt die Vorhaltung weiter – unabhängig davon, ob noch jemand auf dem Gerüst arbeitet. Die Freimeldung sollte deshalb unmittelbar nach Abschluss des letzten Gewerks erfolgen und aus Beweisgründen schriftlich dokumentiert werden.
Höhenverstellbarer Gerüstfuß (Spindel) mit Fußplatte am unteren Ende der Ständer. Über die Spindeln wird das Gerüst exakt nivelliert, die Fußplatten leiten die Lasten in den Untergrund; Fußplatten regelt DIN EN 74-3.
Vor dem Stellen des ersten Rahmenfelds werden die Fußspindeln mit der Wasserwaage ausgerichtet. Auf weichem Untergrund verteilen zusätzlich unterlegte Bohlen (Lastverteilungsplatten) die Lasten; ein tragfähiger, ebener Untergrund ist Grundvoraussetzung für die Standsicherheit des Gerüsts.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin. Sie regelt Inhalte und Prüfungen der dreijährigen Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Gerüstbauer.
Zum Ausbildungsberufsbild gehören unter anderem das Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten, Traggerüsten und Hängegerüsten, das Verankern von Gerüsten sowie das Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit. Die fachliche Qualifikation aus dieser Ausbildung ist eine Grundlage dafür, dass Gerüste fachgerecht errichtet und geprüft werden.
Betrieb oder Person, die ein Gerüst auf-, um- oder abbaut. Der Ersteller montiert nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung, lässt das Gerüst durch eine befähigte Person prüfen und übergibt es mit Freigabe und Kennzeichnung.
Mit der Freigabe bestätigt der Ersteller die ordnungsgemäße Errichtung und Standsicherheit. Die Grenze zur Verantwortung des Verwenders ist über die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 2121 und die DGUV Information 201-011 geregelt und gehört auf jeder Baustelle in das Übergabeprotokoll. Umbauten während der Standzeit fallen wieder in die Zuständigkeit des Erstellers oder einer befähigten Person mit erneuter Prüfung.
Abrechnungsgröße im Gerüstbau: die eingerüstete Fläche in Quadratmetern, in der Regel Länge mal Höhe der Einrüstung. Sie bildet die Basis des Quadratmeterpreises für Auf- und Abbau samt Grundstandzeit.
Ein prüfbares Angebot weist die abgerechnete Fläche nachvollziehbar aus und benennt die enthaltene Standzeit separat; die Verlängerung wird üblicherweise je m² und Woche berechnet. Vertragsgrundlage für Gerüstarbeiten ist häufig die ATV DIN 18451. Sonderbauteile wie Konsolen, Dachfanggerüste, Schutzdächer oder Treppentürme werden gesondert ausgewiesen.
Gerüstfreigabe und Kennzeichnung
Sicherheit & Betrieb#
Bestätigung des Erstellers nach bestandener Prüfung, dass das Gerüst benutzt werden darf – als Kennzeichnung am Aufstieg mit Ersteller, Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse und Datum der letzten Prüfung.
Die Kennzeichnung bleibt über die gesamte Standzeit Pflicht und muss nach jeder erneuten Prüfung – etwa nach Sturm oder längerer Nichtbenutzung – aktuell gehalten werden. Für Nutzer und Bauherren ist sie das sichtbare Signal, dass das Gerüst geprüft ist; ein monatelang stehendes Gerüst ohne aktuelle Prüfkennzeichnung ist ein Warnsignal. Fehlt die Freigabe, darf ein gewerblicher Nutzer das Gerüst formal nicht betreten.
Systemunabhängiges Stahlrohr für Trag- und Arbeitsgerüste mit einheitlichem Außendurchmesser von 48,3 mm, geregelt in DIN EN 39. Die Wanddicke beträgt 3,2 oder 4,0 mm und bestimmt die zulässige Gerüsthöhe mit.
Gerüstrohre bestehen aus unlegiertem Baustahl S235 (früher St 37) und werden im Stahlrohr-Kupplungsgerüst frei mit Kupplungen verbunden. Weil die Rohre systemneutral sind, lässt sich Material verschiedener Hersteller kombinieren, sofern es der Norm entspricht – anders als beim Systemgerüst mit herstellerspezifisch zugelassenen Bauteilen. Nach der klassischen Höhenregel sind bei mindestens 3,2 mm Wanddicke Gerüsthöhen bis 20 m zulässig, bei mindestens 4,0 mm bis 30 m.
Betrieb, dessen Beschäftigte ein von anderen erstelltes Gerüst benutzen. Der Verwender muss sich vor der Benutzung durch eine qualifizierte Person von der Mängelfreiheit überzeugen (Inaugenscheinnahme).
Beschäftigte des Verwenders sind verpflichtet, erkennbare Mängel und Veränderungen zu melden. Eigenmächtige Umbauten sind tabu: Wer einen Belag herausnimmt, ein Geländer entfernt oder einen Anker löst, übernimmt die Verantwortung für diesen Eingriff. Nutzen mehrere Gewerke dasselbe Gerüst, muss sich jedes vor dem Gebrauch erneut von der Mängelfreiheit überzeugen – die Prüfung des Vorgängers genügt nicht.
Privatrechtliche Erlaubnis eines Eigentümers, dessen Fläche für ein Gerüst zu nutzen – etwa Nachbargrundstück, Hof oder private Zufahrt. Sie ist das private Gegenstück zur öffentlich-rechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
Berührt das Gerüst fremden Privatgrund, sollte die Gestattung schriftlich festgehalten werden – mit Fläche, Dauer und Regelungen für den Schadensfall. Verweigert der Nachbar die Zustimmung, kann in Bayern das Hammerschlags- und Leiterrecht (Art. 46b AGBGB) eine Duldungspflicht begründen. Auf öffentlichen Verkehrsflächen führt der Weg dagegen stets über die Sondernutzungserlaubnis.
Die im Gerüstangebot enthaltene Standzeit, für die keine zusätzliche Miete anfällt – in der Praxis meist drei bis vier Wochen. Danach wird jede weitere Woche gesondert berechnet.
Die früher übliche „vierwöchige Grundeinsatzzeit nach VOB“ ist mit der überarbeiteten ATV DIN 18451 (Ausgabe 2023-09) entfallen; die Gebrauchsüberlassung wird seitdem von Anfang an als einheitliche Leistung je angefangener Woche vereinbart. Die enthaltene Grundstandzeit ist damit reine Vereinbarungssache. Beim Vergleich von Angeboten ist daher relevant, wie viele Wochen enthalten sind und zu welchem Satz weitere Wochen berechnet werden.
Temporäres Halteverbot, das Stellflächen für Lkw und Montage beim Auf- und Abbau eines Gerüsts freihält. Es wird per verkehrsrechtlicher Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt, oft zusammen mit der Sondernutzung.
Die mobilen Halteverbotsschilder müssen rechtzeitig vor dem Termin stehen – in der Regel einige Tage vorher –, damit sie wirksam sind. Fehlt die freie Ladezone, blockiert womöglich ein fremdes Fahrzeug die Baustelle und der gesamte Aufbautag verschiebt sich. Wer Halteverbot und Sondernutzung in einem Zug beantragt, spart einen separaten Behördengang.
Hammerschlags- und Leiterrecht
Recht & Genehmigung#
Nachbarrechtliche Duldungspflicht nach Art. 46b AGBGB (Bayern): Der Nachbar muss ein Gerüst auf oder über seinem Grundstück dulden, soweit das Vorhaben anders nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten machbar ist.
Die Nutzung ist mindestens einen Monat vorher anzukündigen, einschließlich Art und Dauer der Arbeiten. Dauert sie länger als eine Woche, ist für die gesamte Nutzungszeit eine Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete für einen vergleichbaren gewerblichen Lagerplatz geschuldet. Schäden sind verschuldensunabhängig zu ersetzen; auf Verlangen ist vorab Sicherheit zu leisten. Für öffentliche Verkehrsflächen gilt das Nachbarrecht nicht.
Gerüst, das nicht auf dem Boden steht, sondern an einem Tragwerk abgehängt ist. Es kommt zum Einsatz, wo keine Aufstandsfläche vorhanden ist, etwa an Brückenuntersichten oder hohen Industrieanlagen.
Die Gerüstlagen hängen an Rohren, Seilen oder Spezialaufhängungen; Aufhängepunkte und Tragfähigkeit des Bestandsbauwerks sind im Einzelfall nachzuweisen. Historisch beschrieb die zurückgezogene BGR 174 diese Bauart; heute gelten BetrSichV, TRBS 2121 und die einschlägigen DIN-EN-Normen.
Sicht- und bei Bedarf Funktionskontrolle eines Gerüsts durch eine qualifizierte Person des verwendenden Betriebs. Sie ist vor jeder Verwendung Pflicht – auch wenn der Ersteller das Gerüst bereits geprüft und freigegeben hat.
Geprüft wird auf offensichtliche Mängel: fehlende Beläge oder Geländer, gelöste Anker, veränderte Aufstiege, aktuelle Kennzeichnung. Festgestellte Mängel werden gemeldet, nicht selbst behoben – Umbauten sind Sache des Gerüsterstellers. Übernimmt ein Gewerk das Gerüst von einem anderen, ersetzt dessen frühere Kontrolle die eigene Inaugenscheinnahme nicht.
Individueller Sanierungsfahrplan: ein von einem Energieberater erstelltes, gebäudebezogenes Sanierungskonzept. In der BEG-Einzelmaßnahmenförderung verdoppelt er den Deckel der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
Seit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch für den Anteil der Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro – er lohnt sich damit vor allem bei großen Sanierungspaketen. Der Fahrplan darf nicht älter als 15 Jahre sein und muss bereits bei Antragstellung vorliegen.
Kleines, meist frei stehendes Arbeitsgerüst für Arbeiten geringen Umfangs in geringer Höhe, etwa im Innenausbau oder am Einfamilienhaus. Historisch in der zurückgezogenen BGR 173 beschrieben.
Kleingerüste bestehen aus wenigen vorgefertigten Bauteilen und kommen in der Regel ohne Verankerung aus; typisch sind Zimmergerüste und kleine fahrbare Ausführungen. Auch für sie gelten Seitenschutzanforderungen und die Sichtprüfung vor der Benutzung.
Auskragendes Anbauteil, das den Gerüstbelag nach innen oder außen verbreitert – etwa an Dachüberständen, Erkern oder wenn nachträglich mehr Arbeitsbreite benötigt wird.
Konsolen erweitern den Belag an einzelnen Lagen, ohne dass das gesamte Gerüst breiter gestellt werden muss. Bei WDVS-Dämmungen werden sie eingeplant, um den Wandabstand nach dem Aufbringen der Dämmung anzupassen. Als Sonderbauteil werden Konsolen gesondert vergütet und gehören ausdrücklich in Angebot und Aufmaß.
Gerüst auf auskragenden Konsolen, die am Bauwerk verankert werden, statt auf dem Boden zu stehen. Es wird eingesetzt, wo eine Abstützung von unten nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Die Konsole leitet die Lasten über Anker unmittelbar in das Bauwerk ein; die Tragfähigkeit des Ankergrunds ist daher entscheidend. Daneben dienen Konsolen als Anbauteile, um bestehende Gerüstlagen zu verbreitern – etwa bei dicken Dämmstärken im Wärmedämmverbundsystem oder an Dachüberständen.
Einteilung von Arbeitsgerüsten nach der zulässigen Flächenlast des Belags gemäß DIN EN 12811-1: von LK 1 (0,75 kN/m²) bis LK 6 (6,00 kN/m²). Für typische Fassadenarbeiten genügt meist LK 3 (2,00 kN/m²).
LK 1 erlaubt nur die Begehung zur Sichtkontrolle, LK 2 (1,50 kN/m²) leichte Arbeiten mit wenig Material, LK 4 (3,00 kN/m²) Mauer- und Putzarbeiten mit Materiallagerung, LK 5 (4,50 kN/m²) und LK 6 schwere Lasten. Entscheidend ist vor allem, ob Material auf der Belagfläche gelagert wird. Nutzen mehrere Gewerke dasselbe Gerüst, muss es für die höchste benötigte Lastklasse ausgelegt sein.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz nach TRBS 2121: zuerst Absturzsicherungen wie Seitenschutz, dann Auffangeinrichtungen wie Fanggerüste oder Schutznetze, zuletzt persönliche Schutzausrüstung (PSAgA).
Die Rangfolge ist verbindlich: Eine niedrigere Stufe darf erst gewählt werden, wenn die höhere technisch nicht möglich ist – festgehalten wird das in der Gefährdungsbeurteilung. Kollektive Maßnahmen schützen alle Personen auf dem Gerüst ohne eigenes Zutun, während PSAgA nur die gesicherte Einzelperson schützt und deshalb das letzte Mittel bleibt.
Systemgerüst, dessen Stiele in festem Abstand Anschlussknoten (z. B. Teller oder Rosetten) tragen, an die Riegel und Diagonalen in mehreren Richtungen und Winkeln angeschlossen werden können.
Damit verbindet das Modulgerüst die Montagegeschwindigkeit eines Systems mit hoher geometrischer Flexibilität und eignet sich für Industrieanlagen, Raumgerüste und komplexe Grundrisse. Es steht damit zwischen dem starren Rahmengerüst und dem völlig frei zusammensetzbaren Stahlrohr-Kupplungsgerüst.
Temporäres Geländer, das beim Gerüstaufbau von der gesicherten unteren Lage aus montiert wird und die jeweils oberste, noch ungesicherte Lage vor Absturz schützt – eine technische Schutzmaßnahme nach TRBS 2121 Teil 1.
Die TRBS 2121 Teil 1 verlangt beim Auf-, Um- und Abbau auf der obersten Gerüstlage mindestens einen einteiligen Seitenschutz – etwa ein Montagesicherheitsgeländer –, sofern die baulichen Gegebenheiten dem nicht entgegenstehen. Als technische Maßnahme geht das MSG dem Einsatz von PSAgA vor und reduziert dessen Notwendigkeit auf Sonderfälle. Nach Fertigstellung der Lage wird es durch den endgültigen dreiteiligen Seitenschutz ersetzt und wandert mit dem Baufortschritt nach oben.
Rechtwinklige Kupplung (90°) für zwei sich kreuzende Gerüstrohre – die tragende Standardverbindung im Stahlrohr-Kupplungsgerüst mit der höchsten zulässigen Last aller Kupplungstypen; geregelt in DIN EN 74.
Normalkupplungen werden heute überwiegend schraubgesichert ausgeführt: Hammerkopfschraube und Bundmutter werden mit definiertem Drehmoment angezogen. Das korrekte Anziehmoment ist sicherheitsrelevant, weil eine unzureichend verspannte Kupplung unter Last durchrutschen kann. Die zulässige Last der einzelnen Kupplung hängt von ihrer Klasse und dem Prüfzeugnis des Herstellers ab.
Schriftliche Dokumentation der Gerüstprüfung durch die befähigte Person mit Ergebnis und Datum. Es wird während der gesamten Standzeit am Einsatzort aufbewahrt.
Das Protokoll entsteht erstmals bei der Prüfung nach der Montage und wird nach jeder erneuten Prüfung fortgeschrieben, etwa nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm oder längerer Nichtbenutzung. Zusammen mit der Kennzeichnung am Aufstieg belegt es den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüsts und dient im Schadensfall als Nachweis. In der Praxis wird es häufig durch ein Übergabeprotokoll ergänzt, das die Verantwortungsgrenze zwischen Ersteller und Verwender festhält.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt, die eine stürzende Person auffangen. Sie ist erst zulässig, wenn technische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind – kollektive Sicherungen haben Vorrang.
PSAgA steht in der Rangfolge der TRBS 2121 an letzter Stelle, nach Absturzsicherungen wie dem Seitenschutz und Auffangeinrichtungen wie Fanggerüsten oder Schutznetzen. Sie kommt im Gerüstbau vor allem beim Auf-, Um- und Abbau zum Einsatz, wenn technische Sicherungen nicht möglich sind. Voraussetzungen sind geeignete Anschlagpunkte, unterwiesene Beschäftigte und ein Rettungskonzept für aufgefangene Personen.
Auch: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Auffanggurt
Systemgerüst aus vorgefertigten Vertikalrahmen, die mit Belägen, Diagonalen und Geländern zu festen Feldern verbunden werden. Es ist die übliche Bauart des Fassadengerüsts.
Die geschweißten Rahmen geben Feldlänge und Feldhöhe vor; das macht den Aufbau schnell und wirtschaftlich, begrenzt aber die Anpassung an ungewöhnliche Geometrien. Als vorgefertigtes Fassadengerüst-System fällt es unter DIN EN 12810.
Flächen- bzw. raumorientiertes Arbeitsgerüst, das einen Innenraum oder eine Halle ganz oder teilweise ausfüllt, um Arbeitsflächen unter Decken und Gewölben zu schaffen.
Typische Einsätze sind Deckensanierungen, Restaurierungen in Kirchen und Hallen oder Installationsarbeiten in großer Höhe. Ausgeführt wird es meist als Modulgerüst, dessen Knotenraster die Ausdehnung in Länge, Breite und Höhe erlaubt; großflächig verlegte Beläge ergeben eine geschlossene Arbeitsebene.
Gerüstaufbau innerhalb der genormten bzw. vom Hersteller vorgegebenen Grenzen für Höhe, Verankerung und Aussteifung. Der Standsicherheitsnachweis gilt dann als erbracht; eine gesonderte statische Berechnung ist nicht nötig.
Bei Systemgerüsten definiert die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers die Regelausführung, bei Stahlrohr-Kupplungsgerüsten legen Normvorgaben unter anderem Rohrabmessungen, Aufbauhöhen und das Muster aus Aussteifung und Verankerung fest. Wird dieser Rahmen verlassen, liegt eine Nicht-Regelausführung vor, für die ein Brauchbarkeitsnachweis im Einzelfall zu führen ist.
Auskragendes Bauteil am Fassadengerüst, das darunterliegende Verkehrsflächen gegen herabfallende Gegenstände sichert. Über Gehwegen wird es im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis regelmäßig gefordert.
Bei Gerüsten auf öffentlichem Grund verlangt die Behörde in der Regel ein Schutzdach oder einen gesicherten, ausreichend breiten Durchgang für Fußgänger, oft mit Beleuchtung und Absperrung – ohne diese Sicherung gibt es keine Freigabe. Schutzdächer zählen zu den Sonderbauteilen und werden gesondert vergütet.
Gerüst, das nicht als Arbeitsplatz dient, sondern Personen gegen Absturz oder Bereiche gegen herabfallende Gegenstände sichert. Übliche Bauarten sind Fanggerüst, Dachfanggerüst und Schutzdach.
National ergänzt die DIN 4420-1 die europäische Gerüstnormung; die praktische Verwendung beschreibt die DGUV Information 201-011 gemeinsam mit Arbeits- und Montagegerüsten. In der Praxis werden Schutzfunktionen häufig in ein Fassadengerüst integriert, etwa als Dachfanglage an der Traufe oder als Schutzdach über einem Gehweg.
Netz- oder Planenbekleidung am Fassadengerüst: Netze halten Staub und herabfallende Teile zurück, Planen schirmen zusätzlich gegen Witterung ab – etwa frischen Putz vor Regen und praller Sonne.
Bekleidungen vergrößern die Windangriffsfläche des Gerüsts erheblich und müssen deshalb bei Standsicherheit und Verankerung von Anfang an berücksichtigt werden; ein für Netz oder Plane vorgesehenes Gerüst wird entsprechend geplant. Netze und Planen zählen zu den gesondert zu vereinbarenden Zusatzleistungen und sollten im Angebot ausdrücklich aufgeführt sein.
Absturzsicherung am Belagrand aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Auf Arbeitsebenen ist der dreiteilige Seitenschutz spätestens ab 2 m Absturzhöhe Pflicht.
Die drei Teile sichern gegen unterschiedliche Risiken: Der Geländerholm hält Personen zurück, der Zwischenholm schließt die Lücke darunter, das Bordbrett verhindert das Abrutschen von Füßen, Material und Werkzeug über die Belagkante. Auch zur Fassade hin kann ein innenliegender Seitenschutz nötig werden, wenn der Wandabstand des Belags 0,30 m überschreitet. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1.
Tarifliche Lohnfortzahlung im Gerüstbauer-Handwerk bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall vom 1. Mai bis 31. August: 75 % des Stundenlohns, maximal 50 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr, erstattet über die SOKA-Gerüst.
Die Regelung gilt seit dem 1. Mai 2026; Voraussetzung ist ein witterungsbedingter Ausfall von mindestens einer Stunde am Tag – neben Hitze zählen auch Wind, Regen oder Sturm. Eine feste Temperaturgrenze gibt es bewusst nicht: Beurteilt wird die Gesamtwirkung aus Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind und Sonneneinstrahlung vor Ort, die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Das Winter-Pendant ist das Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III (1. Dezember bis 31. März). Für Bauherren bedeutet die Regelung: Ein Hitzestopp auf dem Gerüst ist tariflich abgesicherter Arbeitsschutz, kein Vertragsbruch.
Nutzung öffentlicher Straßen, Geh- und Parkflächen über den Gemeingebrauch hinaus – etwa durch ein Gerüst auf dem Gehweg. Sie ist erlaubnispflichtig; in Bayern bildet das Bayerische Straßen- und Wegegesetz die Grundlage.
Schon ein einzelner Gerüstfuß auf dem Bürgersteig gilt als Sondernutzung. Gebühren, Fristen und geforderte Unterlagen legt jede Gemeinde in ihrer Sondernutzungssatzung selbst fest; die Gebühr bemisst sich üblicherweise nach beanspruchter Fläche und Dauer. Steht das Gerüst dagegen vollständig auf privatem Grund, ist in der Regel keine Erlaubnis nötig.
Behördliche Erlaubnis, öffentlichen Verkehrsraum – etwa Gehweg oder Parkstreifen – für ein Gerüst zu nutzen. In Bayern wird sie nach Art. 18 BayStrWG nur befristet oder auf Widerruf erteilt und ist gebührenpflichtig.
Zuständig ist meist das Tiefbauamt, Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde; in der Praxis stellt häufig der Gerüstbauer den Antrag. Typische Unterlagen sind Lageplan, beanspruchte Fläche in Quadratmetern, Standzeit und der Haftpflichtnachweis des Aufstellers. Als Vorlauf gelten mindestens zwei bis vier Wochen, in größeren Städten auch mehr. Verlängert sich die Baustelle, muss auch die Erlaubnis rechtzeitig verlängert werden – eine Nutzung darüber hinaus kann zusätzliche Gebühren oder ein Bußgeld nach sich ziehen.
Gerüst, das frei aus einzelnen Stahlrohren (48,3 mm Außendurchmesser, DIN EN 39) und Kupplungen nach DIN EN 74 zusammengesetzt wird. Ohne festes Raster erlaubt es nahezu beliebige Geometrien.
Unterschieden werden Normal-, Dreh- und Stoßkupplung; die rechtwinklige Normalkupplung trägt am meisten. Je nach Wanddicke der Rohre (3,2 bzw. 4,0 mm) sind Höhen bis 20 bzw. 30 m üblich; darüber hinaus ist ein Einzelnachweis erforderlich. Eingesetzt wird die Bauart, wo Systemgerüste an ihre Rastergrenzen stoßen: runde Bauwerke, Industrieanlagen, verwinkelte Altbaufassaden.
Nachweis, dass ein Gerüst die auftretenden Lasten – Eigengewicht, Verkehrslasten, Wind – sicher ableitet. Bei Aufbau in Regelausführung gilt er als erbracht, ohne dass eine gesonderte Berechnung nötig ist.
Verantwortlich ist der Ersteller des Gerüsts. Wesentliche Bausteine sind ein tragfähiger Untergrund, die Aussteifung durch Diagonalen und die zug- und druckfeste Verankerung an der Fassade nach vorgegebenem Raster. Außerhalb der Regelausführung ist die Standsicherheit im Rahmen des Brauchbarkeitsnachweises für den Einzelfall zu belegen.
Zeitraum, in dem ein Gerüst steht und dem Auftraggeber überlassen ist. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht; Grenzen setzen der Vertrag, die befristete Sondernutzung, laufende Prüfpflichten und das Nachbarrecht.
Vertraglich wird die Gebrauchsüberlassung nach ATV DIN 18451 (Ausgabe 2023) je angefangener Woche abgerechnet; Angebote enthalten in der Praxis meist drei bis vier Wochen. Die TRBS 2121 Teil 1 kennt keine maximale Standzeit, verlangt aber erneute Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm, Vereisung oder längerer Nichtbenutzung. Beendet wird die Überlassung üblicherweise erst durch die schriftliche Freimeldung an den Gerüstbauer.
Kupplung zum Längsstoß: Sie verbindet zwei Gerüstrohre stumpf Ende an Ende und verlängert sie in gerader Linie. Ihr Tragverhalten liegt zwischen Normal- und Drehkupplung; geregelt in DIN EN 74.
Stoßkupplungen kommen im Stahlrohr-Kupplungsgerüst zum Einsatz, wenn Ständer- oder Riegelrohre über die Länge des Einzelrohrs hinaus fortgeführt werden müssen. Die Normreihe DIN EN 74 behandelt neben Rohrkupplungen (Teil 1) und Spezialkupplungen (Teil 2) auch Fußplatten und Zentrierbolzen (Teil 3).
Gerüst aus vorgefertigten, herstellerspezifisch aufeinander abgestimmten Bauteilen mit festen Rastermaßen. Fassadengerüst-Systeme sind in DIN EN 12810 geregelt.
Verbindungen und Feldmaße sind konstruktiv vorgegeben, was Aufbau und Prüfung deutlich beschleunigt; Bauteile verschiedener Hersteller dürfen dabei nicht beliebig gemischt werden. Rahmen- und Modulgerüst sind die beiden Hauptbauarten. Das Gegenstück ist das Stahlrohr-Kupplungsgerüst, das ohne festes Raster frei zusammengesetzt wird.
Anteil eines Förderkredits, der nach Abschluss der Maßnahme erlassen wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Bei der KfW-Effizienzhaus-Sanierung (Kredit 261) richtet sich die Höhe nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
Mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 sanken die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte: Effizienzhaus 40 EE erhält 10 Prozent, die Stufen 55 EE und Denkmal EE je 5 Prozent; für 70 EE und 85 EE bleibt nur der zinsverbilligte Kredit. Die NH-Klasse bringt weiterhin 5 Prozentpunkte zusätzlich, dazu kommen Boni für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Building) und serielles Sanieren.
Temporäre Konstruktion, die Lasten aus Bauzuständen abträgt – etwa Schalung und Frischbeton, bis das Bauteil selbst tragfähig ist. Anforderungen und Bemessung regelt DIN EN 12812.
Anders als Arbeits- und Schutzgerüste dient das Traggerüst nicht dem Aufenthalt von Personen, sondern der Lastabtragung; es ist ein Hilfstragwerk des Ingenieurbaus, typisch im Brücken- und Betonbau. DIN EN 12812 unterscheidet dafür eigene Bemessungsklassen und löste die frühere nationale Traggerüstnorm DIN 4421 ab.
Untere waagerechte Dachkante, an der das Regenwasser abläuft – bei Dacharbeiten die maßgebliche Absturzkante. Bei Dachneigung über 22,5° und mehr als 2,00 m Absturzhöhe ab der Traufe ist ein Dachfanggerüst erforderlich.
Die Anforderung an das Dachfanggerüst folgt aus dem Baustein B 121 der BG BAU und gilt für Dachneigungen von mehr als 22,5° bis 60°; die Schutzwand muss in vorgeschriebener Höhe über die Traufkante reichen. Ein normales Fassadengerüst auf gleicher Höhe fängt eine abrutschende Person nicht ab. Für die Gerüstplanung sind Traufhöhe und Dachneigung deshalb zwei der wichtigsten Angaben bei der Anfrage.
Technische Regel für Betriebssicherheit „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung und regelt u. a. die Prüfpflichten an Gerüsten.
Nach der Montage prüft eine zur Prüfung befähigte Person das Gerüst, erst dann wird es freigegeben; vor jeder Verwendung folgt die Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person des nutzenden Betriebs. Nach außergewöhnlichen Ereignissen – Stürmen, starken Regenfällen, Vereisung oder längerer Nichtbenutzung – ist erneut zu prüfen. Eine maximale Standzeit kennt die Regel nicht.
Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m²·K): gibt an, wie viel Wärme ein Bauteil je Quadratmeter und Kelvin Temperaturdifferenz durchlässt. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entscheidet der U-Wert über die Förderfähigkeit einer Dämmmaßnahme: Für Außenwände gilt höchstens 0,20 W/(m²·K), für Dachflächen und oberste Geschossdecken 0,14, für Kellerdecken 0,25. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten mildere Anforderungen.
Vorbereitende und begleitende Arbeiten einer BEG-geförderten Sanierung – darunter ausdrücklich Rüstarbeiten einschließlich Gerüst. Sie sind mit demselben Fördersatz zuschussfähig wie die eigentliche Dämmmaßnahme.
Das BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten (Version 10.0, in Kraft seit 01.07.2025) zählt das Gerüst zu den Umfeldmaßnahmen; die Gerüstkosten erhöhen zudem das förderfähige Investitionsvolumen, an dem die 30.000-Euro-Schwelle des iSFP-Bonus gemessen wird. Voraussetzung ist die Ausführung durch ein Unternehmen – bei Eigenleistung sind Materialien wie ein selbst gestelltes Gerüst nicht förderfähig. Auf der Rechnung sollten die Gerüstkosten getrennt ausgewiesen sein.
Für den Vollzug des Denkmalschutzes zuständige Behörde vor Ort. Bei Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden – einschließlich der Gerüstbefestigung an der Fassade – ist sie frühzeitig einzubinden.
In Bayern regelt das Bayerische Denkmalschutzgesetz den Umgang mit Baudenkmälern; viele Maßnahmen daran sind erlaubnispflichtig. Für das Gerüst bedeutet das vor allem: Verankerungen in historischen Fassaden – etwa Sandstein – und Schutzmaßnahmen sind vorab abzustimmen, was Befestigung und Bauablauf beeinflusst. In Altstadtlagen kommt wegen enger Gassen häufig zusätzlich eine Sondernutzung hinzu.
Zug- und druckfeste Befestigung des Gerüsts an tragfähigen Bauteilen der Fassade, meist über Dübel und Ankerösen. Anzahl und Abstand richten sich nach dem Verankerungsraster der Aufbau- und Verwendungsanleitung.
Das Verankerungsraster hängt von Gerüsthöhe und Windlast ab; die Anker werden bereits während des Aufbaus fortlaufend gesetzt. Wandanker durchdringen die Fassade und sind mit dem betroffenen Gewerk abzustimmen, damit Bauteile und Abdichtung unbeschädigt bleiben. Eine fehlende oder zu spärliche Verankerung zählt zu den häufigsten Fehlern beim Gerüstaufbau; das eigenmächtige Lösen einzelner Anker durch Gerüstnutzer ist unzulässig.
Vorgegebenes Muster aus Anzahl und Abstand der Wandanker, mit denen ein Fassadengerüst zug- und druckfest an tragfähigen Bauteilen befestigt wird. Es richtet sich nach Aufbauhöhe und Windlast.
Maßgeblich ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers; verankert wird fortlaufend bereits während des Aufbaus mit Dübeln und Ankerösen. Eine fehlende oder zu spärliche Verankerung zählt zu den häufigsten Gerüstmängeln und gefährdet die Standsicherheit unmittelbar.
Pflicht dessen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, Dritte vor Schäden zu schützen. Beim Gerüst betrifft sie unter anderem Standsicherheit, Absperrung, Beleuchtung und die Sicherung von Fußgängerdurchgängen.
Die Pflicht verteilt sich je nach Verantwortungsbereich auf Gerüstersteller, nutzende Betriebe und Bauherren. Bei Gerüsten über Gehwegen verlangen Behörden regelmäßig ein Schutzdach oder einen gesicherten, beleuchteten Durchgang als Auflage der Sondernutzungserlaubnis. Kommt es durch mangelhafte Sicherung zu einem Schaden, drohen zivilrechtliche Haftung und je nach Fall weitere Konsequenzen.
Jede Woche Standzeit über die im Grundpreis enthaltene Mietdauer hinaus wird gesondert berechnet – in Bayern 2026 üblicherweise mit etwa 0,30 bis 0,80 Euro pro Quadratmeter Gerüstfläche und Woche.
Im Grundpreis stecken meist drei bis vier Wochen. Zieht sich das Gewerk durch Wetter, Lieferengpässe oder Folgearbeiten, läuft die Wochenmiete weiter – bei längeren Sanierungen ein relevanter Posten. Eine realistische Bauzeitplanung, die etwa Trocknungszeiten des Putzes einrechnet, vermeidet unnötige Verlängerungswochen.
Vorgefertigtes, senkrecht stehendes Tragelement des Systemgerüsts. Vertikalrahmen werden geschossweise aufeinandergesetzt und nehmen Beläge, Riegel, Diagonalen und Seitenschutz auf.
Anders als beim Stahlrohr-Kupplungsgerüst mit frei setzbaren Kupplungen sind die Knotenpunkte des Vertikalrahmens werkseitig eingeschweißt; daraus ergeben sich feste Rastermaße und ein schneller Aufbau. Fassaden-Systemgerüste aus vorgefertigten Bauteilen sind in DIN EN 12810 geregelt.
Überlassung des aufgebauten Gerüsts an den Auftraggeber über die vereinbarte Zeit – umgangssprachlich Gerüstmiete. Sie wird nach ATV DIN 18451 als eigene Leistung neben der Montage je angefangener Woche vergütet.
Über die im Angebot enthaltene Standzeit hinaus kostet die Vorhaltung typischerweise 0,40 bis 0,90 Euro pro Quadratmeter Gerüstfläche und Woche. Bei Gerüsten im öffentlichen Raum laufen parallel die Sondernutzungsgebühren weiter. Verzögert sich ein Gewerk, sollte vorab vereinbart sein, wer die zusätzlichen Vorhaltewochen trägt – sonst wird der Stillstand zum Streitpunkt.
Lichter Abstand zwischen Belagkante und Fassade. Er darf höchstens 0,30 m betragen; wird der Wert überschritten, gilt die Lücke als Absturzkante und muss zur Innenseite zusätzlich gesichert werden.
Gesichert wird eine größere Lücke etwa durch innenliegenden Seitenschutz. Bei der WDVS-Dämmung wird der Wandabstand auf die spätere Dämmstärke geplant: Nach dem Aufbringen der Platten muss genügend Restabstand für den Putzauftrag bleiben, ohne die 0,30 m zu überschreiten. Für nachträgliche Verbreiterungen des Belags lassen sich Konsolen einplanen.
Wärmedämm-Verbundsystem: außenliegende Fassadendämmung aus geklebten und gedübelten Dämmplatten mit Armierungsschicht und Putz. Die Montage erfolgt vom Fassadengerüst aus, dessen Planung zur Dämmstärke passen muss.
Für WDVS-Arbeiten haben sich Gerüste der Breitenklasse W06 oder W09 mit Lastklasse 3 (2,0 kN/m²) bewährt; der lichte Wandabstand darf nach DIN EN 12811-1 höchstens 0,30 m betragen und wird so geplant, dass nach dem Aufbringen der Dämmung noch Restabstand für den Putzauftrag bleibt. Bei BEG-geförderter Sanierung muss die gedämmte Außenwand einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K) erreichen.