Kosten & Preise

Förderung für Dämmung 2026: Zuschüsse, Steuerbonus und Kredite im Überblick

Energetische Sanierung: WDVS-Dämmplatten werden vom Fassadengerüst aus montiert

Eine Fassadendämmung kostet am Einfamilienhaus schnell einen fünfstelligen Betrag – doch der Staat zahlt kräftig mit. Wer 2026 dämmt, hat drei Wege zur Auswahl: den BAFA-Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude1 (BEG), den Steuerbonus nach § 35c EStG oder einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss2. Dieser Beitrag zeigt, welche Konditionen mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 gelten, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind – und warum auch die Gerüstkosten in die Förderung einfließen. Alle Angaben: Stand 22. Juli 2026 – die Reform ist seit dem 21. Juli in Kraft, berücksichtigt ist die finale Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026; die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt, vor Antragstellung daher stets die aktuellen Konditionen prüfen.

Update vom 22. Juli 2026: Die BEG-Reform ist seit dem 21. Juli 2026 in Kraft – der iSFP3-Bonus wird seitdem neu berechnet und fällt beim typischen Einfamilienhaus-Projekt spürbar kleiner aus; die KfW hat ihre Tilgungszuschüsse gekürzt. Alle Zahlen dieses Beitrags wurden nach Veröffentlichung der finalen Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 erneut geprüft und bestätigt. Für Anträge seit dem 21. Juli gelten ausschließlich die neuen Konditionen.

Die drei Förderwege im Überblick

FörderwegWas Sie bekommenWichtigste Bedingung
BAFA-Zuschuss (BEG EM4)15 % Zuschuss + iSFP-Bonus auf Ausgaben über 30.000 €Antrag vor Vorhabenbeginn, Energieeffizienz-Experte5
Steuerbonus § 35c EStG20 % der Kosten von der Steuer, verteilt über 3 JahreSelbst bewohntes Haus, älter als 10 Jahre
KfW-Kredit 261Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit + TilgungszuschussKomplettsanierung zum Effizienzhaus6 mit EE-/NH-Klasse

Die Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus: Wer den BAFA-Zuschuss nimmt, kann die gleiche Dämmung nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Es lohnt sich also, vorab zu rechnen.

Balkendiagramm: Förderung im Vergleich ab 21. Juli 2026 – BAFA ohne iSFP 4.500 €, BAFA mit iSFP 5.700 €, Steuerbonus § 35c 7.200 € über drei Jahre
Förderung im Vergleich (Stand 21. Juli 2026): 36.000 € Dämmkosten am Einfamilienhaus – der Steuerbonus liegt jetzt vorn

BAFA-Zuschuss: 15 Prozent plus iSFP-Bonus für die Gebäudehülle

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren – fördert das BAFA im Programmteil BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; daran ändert auch die Reform nichts. Neu geregelt ist ab dem 21. Juli 2026 der Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte setzen jetzt ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro voraus und gelten nur noch für den Anteil der Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro – nicht mehr für die gesamte Summe. Unverändert gilt: Der iSFP darf nicht älter als 15 Jahre sein und muss bereits bei Antragstellung vorliegen.

Einfamilienhaus (eine Wohneinheit)bis 20.07.2026ab 21.07.2026
Grundfördersatz15 %15 %
iSFP-Bonus (+5 %)auf die gesamten Ausgabennur auf den Anteil über 30.000 €
Förderfähige Ausgaben (mit iSFP)60.000 €60.000 €
Maximaler Zuschuss12.000 €10.500 €

Der Sanierungsfahrplan kostet einmalig ein Beratungshonorar und verdoppelt weiterhin die Ausgabengrenze – nur der Bonus-Effekt ist kleiner geworden: Richtig lohnt er sich jetzt erst bei Vorhaben deutlich über 30.000 Euro. Geplant ist zudem ab dem ersten Quartal 2027 ein neuer WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden (max. drei Anträge, ohne 30.000-Euro-Schwelle). Pflicht ist in jedem Fall die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto; nach dem Zuwendungsbescheid bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Erst der Antrag, dann der Auftrag

Die teuerste Fehlerquelle: Als Vorhabenbeginn gilt nicht der erste Hammerschlag, sondern bereits die Unterschrift unter den Bauvertrag. Wer den Vertrag vor der Antragstellung ohne Förderklausel unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig.

Die Reihenfolge ist deshalb entscheidend: Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – bei aufschiebender Bedingung wird der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam, bei auflösender entfällt er, falls die Zusage ausbleibt. Planungs- und Beratungsleistungen, etwa durch den Energieberater, dürfen dagegen schon vor dem Antrag erbracht werden. Wer nach der Antragstellung, aber vor dem Zuwendungsbescheid mit den Arbeiten beginnt, handelt auf eigenes Risiko – ein Anspruch auf die Förderung entsteht erst mit dem Bescheid.

Diese U-Werte muss die Dämmung erreichen

Gefördert wird nur, was die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt – eine Änderung dieser Werte zum 21. Juli hat das BAFA nicht angekündigt. Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient7 (U-Wert) des sanierten Bauteils:

BauteilGeforderter U-Wert (max.)
Außenwand0,20 W/(m²·K)
Dachflächen und oberste Geschossdecke0,14 W/(m²·K)
Kellerdecke, Wände gegen Erdreich0,25 W/(m²·K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren0,95 W/(m²·K)

Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten mildere Werte (Außenwand 0,45; bei Sichtfachwerk 0,65). Diese Anforderungen sind bewusst streng angesetzt – dafür gibt es das Geld. Welche Dämmstärke daraus folgt und wie das Gerüst darauf abgestimmt wird, erklärt unser Beitrag zum Gerüst bei der WDVS-Dämmung.

Gerüstkosten sind ausdrücklich förderfähig

Ein Punkt, der in vielen Kostenrechnungen untergeht: Das offizielle BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten (Version 10.0, in Kraft seit 01.07.2025) zählt Rüstarbeiten einschließlich Gerüst zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen8. Die Gerüstkosten fließen damit in die Fördersumme ein und werden mit demselben Satz bezuschusst wie die Dämmung selbst – mindestens 15 Prozent der Gerüstrechnung übernimmt also der Staat. Und mit der Reform zählt das Gerüst doppelt: Es hebt auch das förderfähige Investitionsvolumen an, an dem die neue 30.000-Euro-Schwelle des iSFP-Bonus gemessen wird.

Wichtig ist nur die Ausführung durch ein Unternehmen: Bei Eigenleistung sind Materialien für Umfeldmaßnahmen – etwa ein selbst gestelltes Gerüst – nicht förderfähig. Was ein Fassadengerüst am Einfamilienhaus überhaupt kostet, haben wir im Beitrag Gerüstkosten fürs Einfamilienhaus aufgeschlüsselt.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Fassadendämmung

Angenommen, die WDVS9-Dämmung kostet inklusive Gerüst 36.000 Euro – ein realistischer Wert für ein freistehendes Einfamilienhaus. Mit iSFP sind alle 36.000 Euro förderfähig (Deckel: 60.000 €), aber die Rechnung ändert sich zum 21. Juli:

Mit iSFPbis 20.07.2026ab 21.07.2026
Förderfähig anerkannt36.000 €36.000 €
Rechnung20 % × 36.000 €15 % × 36.000 € + 5 % × 6.000 €
BAFA-Zuschuss7.200 €5.700 €

Ohne iSFP bleibt alles beim Alten: 30.000 Euro Deckel, 15 Prozent, 4.500 Euro Zuschuss. Wichtig zum Verständnis der neuen Schwelle: Knapp über 30.000 Euro bringt der Bonus fast nichts (bei 31.000 Euro Volumen: 50 Euro extra) – er belohnt jetzt große Pakete. Wer Dämmung, Fenster und Dach bündelt, kommt eher in den Bereich, in dem der Bonus wieder zählt.

Damit dreht sich das Bild beim Steuerweg: Über § 35c EStG lassen sich von denselben 36.000 Euro unverändert 7.200 Euro zurückholen – ab dem 21. Juli also mehr als über den BAFA-Zuschuss, allerdings verteilt über drei Steuerjahre (2.520 € + 2.520 € + 2.160 €) und nur bei selbst bewohntem Eigentum. Der Zuschuss wird dagegen nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Nachweise ausgezahlt – und für Vermieter bleibt er ohnehin der einzige der beiden Wege.

Steuerbonus nach § 35c EStG: die Alternative ohne Förderantrag

Wer den Zuschussweg nicht nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro je Objekt, direkt von der Einkommensteuer abziehen – je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten. Die Bedingungen: Das Gebäude muss ausschließlich selbst bewohnt und bei Umsetzung älter als zehn Jahre sein; die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, das eine Fachunternehmerbescheinigung10 nach amtlichem Muster ausstellt; bezahlt wird per Überweisung gegen Rechnung – Barzahlung schließt den Bonus aus. Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Der große Vorteil: kein Förderantrag, keine Fristen vor Vertragsschluss, kein Energieeffizienz-Experte nötig. Der Nachteil: Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination mit BAFA-Zuschuss, zinsverbilligtem KfW-Kredit oder dem Handwerkerbonus nach § 35a ausgeschlossen – es gilt entweder/oder. Als kleiner Fallback bleibt § 35a EStG: 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.

KfW: Kredit statt Zuschuss

Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW den Kredit 261 – ab dem 21. Juli 2026 zu spürbar anderen Konditionen: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, der bisherige 5-Prozent-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt, und gefördert werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder NH-Klasse – aus dem Bonus ist eine Voraussetzung geworden. Das aktualisierte KfW-Merkblatt (Stand 07/2026) nennt die neuen Tilgungszuschüsse: Effizienzhaus 40 EE 10 Prozent, 55 EE und Denkmal EE je 5 Prozent – die Stufen 85 EE und 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, dort bleibt der zinsverbilligte Kredit. Die NH-Klasse bringt weiterhin 5 Prozentpunkte zusätzlich; dazu kommen Boni für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Building) und serielles Sanieren – Letzterer gilt mit 5 Prozentpunkten neu auch für die Stufe 70 EE. Der Förderkredit steigt im Gegenzug einheitlich auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit (bisher nur mit EE-/NH-Klasse, sonst 120.000 Euro).

Wer nur einzelne Maßnahmen umsetzt und den BAFA-Zuschuss erhält, kann die Restkosten über den Ergänzungskredit 358/359 finanzieren: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit; liegt das Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 90.000 Euro und wird das Haus selbst bewohnt, gibt es die Variante 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil. Voraussetzung ist ein BAFA-Zuwendungsbescheid, der bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate ist. Hier hat die KfW zum 21. Juli keine Änderungen angekündigt. Einen direkten KfW-Zuschuss für Dämm-Einzelmaßnahmen gibt es weiterhin nicht – der Zuschussweg für die Gebäudehülle läuft ausschließlich über das BAFA. Aktuelle Zinssätze zeigt der Konditionenrechner der KfW.

Bayern und München: Was gibt es regional?

Das bayerische 10.000-Häuser-Programm ist seit April 2022 eingestellt – ein laufendes Landes-Zuschussprogramm für Dämmung gibt es in Bayern derzeit nicht. Anders in der Landeshauptstadt: Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) läuft weiter, seit Dezember 2025 mit sozial ausgerichteter Systematik. Gefördert wird die Dämmung nur noch bei Bestandsgebäuden der Energieeffizienzklassen E bis H: 5 Prozent Grundförderung plus je 5 Prozent Zuschlag für besonders ineffiziente Gebäude (Klasse G/H), Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten und bestimmte Gebiete – zusammen bis zu 20 Prozent zusätzlich zum BAFA-Zuschuss, an den das FKG zwingend gekoppelt ist. Wer in München saniert, sollte beide Anträge zusammendenken; der Steuerbonus scheidet dann aus. Auch anderswo – etwa in Augsburg oder Regensburg – lohnt vor Baubeginn die Nachfrage nach kommunalen Programmen.

So gehen Sie vor

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden (energie-effizienz-experten.de) und prüfen, ob sich ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt – er verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 Euro; der 5-Prozent-Bonus gilt ab dem 21. Juli nur noch für Ausgaben über 30.000 Euro und lohnt vor allem bei großen Vorhaben.
  2. Angebote einholen – für Dämmung und Gerüst. Den Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung unterschreiben.
  3. BAFA-Antrag vor Vorhabenbeginn stellen – gemeinsam mit dem Experten; der iSFP muss dabei schon vorliegen.
  4. Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen und umsetzen – dafür bleiben 36 Monate Zeit.
  5. Nachweise einreichen und den Zuschuss ausgezahlt bekommen.
  6. Alternative durchrechnen: Ohne Zuschuss kann der Steuerbonus nach § 35c die einfachere Lösung sein – Fachunternehmer-Bescheinigung aufbewahren.

Fazit

2026 bleibt ein gutes Jahr zum Dämmen – auch nach der Reform: Der Grundfördersatz von 15 Prozent steht, die Gerüstkosten wandern als Umfeldmaßnahme mit in die Förderung, und das Programm läuft regulär weiter. Der iSFP-Bonus ist ab dem 21. Juli aber deutlich kleiner geschnitten – damit wird der Steuerbonus nach § 35c für Selbstnutzer in vielen Fällen zur stärksten Option. Entscheidend bleiben zwei Dinge: die richtige Reihenfolge (erst Antrag, dann Auftrag) und der ehrliche Vergleich der Wege – beim Beispiel-Einfamilienhaus sind es 5.700 Euro über das BAFA oder 7.200 Euro über die Steuer.

Quellen (Stand: 22. Juli 2026)

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Begriffe auf dieser Seite

1BEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude – das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen nach der finalen Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026.
2Tilgungszuschuss
Anteil eines Förderkredits, der nach Abschluss der Maßnahme erlassen wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Bei der KfW-Effizienzhaus-Sanierung (Kredit 261) richtet sich die Höhe nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
3iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan: ein von einem Energieberater erstelltes, gebäudebezogenes Sanierungskonzept. In der BEG-Einzelmaßnahmenförderung verdoppelt er den Deckel der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
4BEG EM
Programmteil „Einzelmaßnahmen“ der BEG: Das BAFA bezuschusst u. a. die Dämmung der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; mit iSFP steigt der Kostendeckel von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
5Energieeffizienz-Experte (EEE)
Gelisteter Fachberater für energetische Sanierung, dessen Einbindung bei BEG-Zuschüssen für Dämmmaßnahmen Pflicht ist. Die bundesweite Expertenliste ist unter energie-effizienz-experten.de abrufbar.
6Effizienzhaus
Förderstandard der KfW für die Komplettsanierung: Die Kennzahl (z. B. Effizienzhaus 55) beschreibt den Energiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude – je kleiner die Zahl, desto effizienter das Haus.
7U-Wert
Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m²·K): gibt an, wie viel Wärme ein Bauteil je Quadratmeter und Kelvin Temperaturdifferenz durchlässt. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung.
8Umfeldmaßnahmen
Vorbereitende und begleitende Arbeiten einer BEG-geförderten Sanierung – darunter ausdrücklich Rüstarbeiten einschließlich Gerüst. Sie sind mit demselben Fördersatz zuschussfähig wie die eigentliche Dämmmaßnahme.
9WDVS
Wärmedämm-Verbundsystem: außenliegende Fassadendämmung aus geklebten und gedübelten Dämmplatten mit Armierungsschicht und Putz. Die Montage erfolgt vom Fassadengerüst aus, dessen Planung zur Dämmstärke passen muss.
10Fachunternehmerbescheinigung (§ 35c EStG)
Bescheinigung nach amtlichem Muster, mit der das Fachunternehmen eine energetische Maßnahme bestätigt – Voraussetzung für den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt.
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