Förderung für Dämmung 2026: Zuschüsse, Steuerbonus und Kredite im Überblick
Eine Fassadendämmung kostet am Einfamilienhaus schnell einen fünfstelligen Betrag – doch der Staat zahlt kräftig mit. Wer 2026 dämmt, hat drei Wege zur Auswahl: den BAFA-Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus nach § 35c EStG oder einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser Beitrag zeigt, welche Konditionen mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 gelten, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind – und warum auch die Gerüstkosten in die Förderung einfließen. Alle Angaben: Stand 16. Juli 2026 inklusive der zum 21. Juli in Kraft tretenden Änderungen; die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt, vor Antragstellung daher stets die aktuellen Konditionen prüfen.
Update vom 16. Juli 2026: Das BAFA ändert zum 21. Juli 2026 die BEG-Förderbedingungen – der iSFP-Bonus wird neu berechnet und fällt beim typischen Einfamilienhaus-Projekt spürbar kleiner aus; die KfW kürzt ihre Tilgungszuschüsse. Dieser Beitrag ist bereits auf dem neuen Stand. Die alten Konditionen sind nur noch bis zum 20. Juli erreichbar – und nur für Anträge mit einer bereits bis zum 8. Juli erzeugten TPB-ID; neue TPB-IDs stellt das BAFA in der Umstellungsphase nicht aus.
Die drei Förderwege im Überblick
| Förderweg | Was Sie bekommen | Wichtigste Bedingung |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG EM) | 15 % Zuschuss + iSFP-Bonus auf Ausgaben über 30.000 € | Antrag vor Vorhabenbeginn, Energieeffizienz-Experte |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20 % der Kosten von der Steuer, verteilt über 3 Jahre | Selbst bewohntes Haus, älter als 10 Jahre |
| KfW-Kredit 261 | Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit + Tilgungszuschuss | Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit EE-/NH-Klasse |
Die Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus: Wer den BAFA-Zuschuss nimmt, kann die gleiche Dämmung nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Es lohnt sich also, vorab zu rechnen.
BAFA-Zuschuss: 15 Prozent plus iSFP-Bonus für die Gebäudehülle
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren – fördert das BAFA im Programmteil BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; daran ändert auch die Reform nichts. Neu geregelt ist ab dem 21. Juli 2026 der Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte setzen jetzt ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro voraus und gelten nur noch für den Anteil der Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro – nicht mehr für die gesamte Summe. Unverändert gilt: Der iSFP darf nicht älter als 15 Jahre sein und muss bereits bei Antragstellung vorliegen.
| Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) | bis 20.07.2026 | ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundfördersatz | 15 % | 15 % |
| iSFP-Bonus (+5 %) | auf die gesamten Ausgaben | nur auf den Anteil über 30.000 € |
| Förderfähige Ausgaben (mit iSFP) | 60.000 € | 60.000 € |
| Maximaler Zuschuss | 12.000 € | 10.500 € |
Der Sanierungsfahrplan kostet einmalig ein Beratungshonorar und verdoppelt weiterhin die Ausgabengrenze – nur der Bonus-Effekt ist kleiner geworden: Richtig lohnt er sich jetzt erst bei Vorhaben deutlich über 30.000 Euro. Pflicht ist in jedem Fall die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto; nach dem Zuwendungsbescheid bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Erst der Antrag, dann der Auftrag
Die teuerste Fehlerquelle: Als Vorhabenbeginn gilt nicht der erste Hammerschlag, sondern bereits die Unterschrift unter den Bauvertrag. Wer den Vertrag vor der Antragstellung ohne Förderklausel unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig.
Die Reihenfolge ist deshalb entscheidend: Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – bei aufschiebender Bedingung wird der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam, bei auflösender entfällt er, falls die Zusage ausbleibt. Planungs- und Beratungsleistungen, etwa durch den Energieberater, dürfen dagegen schon vor dem Antrag erbracht werden. Wer nach der Antragstellung, aber vor dem Zuwendungsbescheid mit den Arbeiten beginnt, handelt auf eigenes Risiko – ein Anspruch auf die Förderung entsteht erst mit dem Bescheid.
Diese U-Werte muss die Dämmung erreichen
Gefördert wird nur, was die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt – eine Änderung dieser Werte zum 21. Juli hat das BAFA nicht angekündigt. Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des sanierten Bauteils:
| Bauteil | Geforderter U-Wert (max.) |
|---|---|
| Außenwand | 0,20 W/(m²·K) |
| Dachflächen und oberste Geschossdecke | 0,14 W/(m²·K) |
| Kellerdecke, Wände gegen Erdreich | 0,25 W/(m²·K) |
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 0,95 W/(m²·K) |
Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten mildere Werte (Außenwand 0,45; bei Sichtfachwerk 0,65). Diese Anforderungen sind bewusst streng angesetzt – dafür gibt es das Geld. Welche Dämmstärke daraus folgt und wie das Gerüst darauf abgestimmt wird, erklärt unser Beitrag zum Gerüst bei der WDVS-Dämmung.
Gerüstkosten sind ausdrücklich förderfähig
Ein Punkt, der in vielen Kostenrechnungen untergeht: Das offizielle BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten (Version 10.0, in Kraft seit 01.07.2025) zählt Rüstarbeiten einschließlich Gerüst zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Die Gerüstkosten fließen damit in die Fördersumme ein und werden mit demselben Satz bezuschusst wie die Dämmung selbst – mindestens 15 Prozent der Gerüstrechnung übernimmt also der Staat. Und mit der Reform zählt das Gerüst doppelt: Es hebt auch das förderfähige Investitionsvolumen an, an dem die neue 30.000-Euro-Schwelle des iSFP-Bonus gemessen wird.
Wichtig ist nur die Ausführung durch ein Unternehmen: Bei Eigenleistung sind Materialien für Umfeldmaßnahmen – etwa ein selbst gestelltes Gerüst – nicht förderfähig. Was ein Fassadengerüst am Einfamilienhaus überhaupt kostet, haben wir im Beitrag Gerüstkosten fürs Einfamilienhaus aufgeschlüsselt.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Fassadendämmung
Angenommen, die WDVS-Dämmung kostet inklusive Gerüst 36.000 Euro – ein realistischer Wert für ein freistehendes Einfamilienhaus. Mit iSFP sind alle 36.000 Euro förderfähig (Deckel: 60.000 €), aber die Rechnung ändert sich zum 21. Juli:
| Mit iSFP | bis 20.07.2026 | ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Förderfähig anerkannt | 36.000 € | 36.000 € |
| Rechnung | 20 % × 36.000 € | 15 % × 36.000 € + 5 % × 6.000 € |
| BAFA-Zuschuss | 7.200 € | 5.700 € |
Ohne iSFP bleibt alles beim Alten: 30.000 Euro Deckel, 15 Prozent, 4.500 Euro Zuschuss. Wichtig zum Verständnis der neuen Schwelle: Knapp über 30.000 Euro bringt der Bonus fast nichts (bei 31.000 Euro Volumen: 50 Euro extra) – er belohnt jetzt große Pakete. Wer Dämmung, Fenster und Dach bündelt, kommt eher in den Bereich, in dem der Bonus wieder zählt.
Damit dreht sich das Bild beim Steuerweg: Über § 35c EStG lassen sich von denselben 36.000 Euro unverändert 7.200 Euro zurückholen – ab dem 21. Juli also mehr als über den BAFA-Zuschuss, allerdings verteilt über drei Steuerjahre (2.520 € + 2.520 € + 2.160 €) und nur bei selbst bewohntem Eigentum. Der Zuschuss wird dagegen nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Nachweise ausgezahlt – und für Vermieter bleibt er ohnehin der einzige der beiden Wege.
Steuerbonus nach § 35c EStG: die Alternative ohne Förderantrag
Wer den Zuschussweg nicht nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro je Objekt, direkt von der Einkommensteuer abziehen – je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten. Die Bedingungen: Das Gebäude muss ausschließlich selbst bewohnt und bei Umsetzung älter als zehn Jahre sein; die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt; bezahlt wird per Überweisung gegen Rechnung – Barzahlung schließt den Bonus aus. Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
Der große Vorteil: kein Förderantrag, keine Fristen vor Vertragsschluss, kein Energieeffizienz-Experte nötig. Der Nachteil: Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination mit BAFA-Zuschuss, zinsverbilligtem KfW-Kredit oder dem Handwerkerbonus nach § 35a ausgeschlossen – es gilt entweder/oder. Als kleiner Fallback bleibt § 35a EStG: 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
KfW: Kredit statt Zuschuss
Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW den Kredit 261 – ab dem 21. Juli 2026 zu spürbar anderen Konditionen: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, der bisherige 5-Prozent-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt, und gefördert werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder NH-Klasse – aus dem Bonus ist eine Voraussetzung geworden. Im Gegenzug steigt der Förderkredit einheitlich auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit (bisher galt das nur mit EE-/NH-Klasse, sonst 120.000 Euro), und der Bonus für serielles Sanieren wird auf die Stufe Effizienzhaus 70 EE ausgeweitet. Die konkreten Zuschusssätze je Stufe veröffentlicht die KfW im aktualisierten Merkblatt – alle Angaben stehen noch unter dem Vorbehalt der finalen Förderrichtlinie.
Wer nur einzelne Maßnahmen umsetzt und den BAFA-Zuschuss erhält, kann die Restkosten über den Ergänzungskredit 358/359 finanzieren: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit; liegt das Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 90.000 Euro und wird das Haus selbst bewohnt, gibt es die Variante 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil. Voraussetzung ist ein BAFA-Zuwendungsbescheid, der bei Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate ist. Hier hat die KfW zum 21. Juli keine Änderungen angekündigt. Einen direkten KfW-Zuschuss für Dämm-Einzelmaßnahmen gibt es weiterhin nicht – der Zuschussweg für die Gebäudehülle läuft ausschließlich über das BAFA. Aktuelle Zinssätze zeigt der Konditionenrechner der KfW.
Bayern und München: Was gibt es regional?
Das bayerische 10.000-Häuser-Programm ist seit April 2022 eingestellt – ein laufendes Landes-Zuschussprogramm für Dämmung gibt es in Bayern derzeit nicht. Anders in der Landeshauptstadt: Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) läuft weiter, seit Dezember 2025 mit sozial ausgerichteter Systematik. Gefördert wird die Dämmung nur noch bei Bestandsgebäuden der Energieeffizienzklassen E bis H: 5 Prozent Grundförderung plus je 5 Prozent Zuschlag für besonders ineffiziente Gebäude (Klasse G/H), Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten und bestimmte Gebiete – zusammen bis zu 20 Prozent zusätzlich zum BAFA-Zuschuss, an den das FKG zwingend gekoppelt ist. Wer in München saniert, sollte beide Anträge zusammendenken; der Steuerbonus scheidet dann aus. Auch anderswo – etwa in Augsburg oder Regensburg – lohnt vor Baubeginn die Nachfrage nach kommunalen Programmen.
So gehen Sie vor
- Energieeffizienz-Experten einbinden (energie-effizienz-experten.de) und prüfen, ob sich ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt – er verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 Euro; der 5-Prozent-Bonus gilt ab dem 21. Juli nur noch für Ausgaben über 30.000 Euro und lohnt vor allem bei großen Vorhaben.
- Angebote einholen – für Dämmung und Gerüst. Den Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung unterschreiben.
- BAFA-Antrag vor Vorhabenbeginn stellen – gemeinsam mit dem Experten; der iSFP muss dabei schon vorliegen.
- Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen und umsetzen – dafür bleiben 36 Monate Zeit.
- Nachweise einreichen und den Zuschuss ausgezahlt bekommen.
- Alternative durchrechnen: Ohne Zuschuss kann der Steuerbonus nach § 35c die einfachere Lösung sein – Fachunternehmer-Bescheinigung aufbewahren.
Fazit
2026 bleibt ein gutes Jahr zum Dämmen – auch nach der Reform: Der Grundfördersatz von 15 Prozent steht, die Gerüstkosten wandern als Umfeldmaßnahme mit in die Förderung, und das Programm läuft regulär weiter. Der iSFP-Bonus ist ab dem 21. Juli aber deutlich kleiner geschnitten – damit wird der Steuerbonus nach § 35c für Selbstnutzer in vielen Fällen zur stärksten Option. Entscheidend bleiben zwei Dinge: die richtige Reihenfolge (erst Antrag, dann Auftrag) und der ehrliche Vergleich der Wege – beim Beispiel-Einfamilienhaus sind es 5.700 Euro über das BAFA oder 7.200 Euro über die Steuer.
Quellen (Stand: 16. Juli 2026)
- BAFA – Informationen für Antragstellende ab dem 21.07.2026
- KfW – Anpassungen der BEG-Förderung zum 21.07.2026
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 21.12.2023 (gilt bis 20.07.2026)
- BAFA – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Version 10.0)
- KfW 261 – Wohngebäude-Kredit/)
- KfW 358/359 – Ergänzungskredit/)
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- Landeshauptstadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
- Energie-Atlas Bayern – 10.000-Häuser-Programm (eingestellt)
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