Ratgeber für Hausbesitzer

Gerüst selbst aufbauen: Anleitung, erlaubte Eigenleistung und die Grenzen

Fahrgerüst (Rollgerüst) im Aufbau an einem Wohnhaus

Wer sein Haus saniert, die Fassade streicht oder das Dach ausbessert, steht schnell vor der Frage: Lässt sich ein Gerüst selbst aufbauen, um die Mietkosten für den Profi zu sparen? Grundsätzlich darf ein Hausbesitzer ein Fassadengerüst in Eigenleistung errichten – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen und mit deutlichen Grenzen. Dieser Ratgeber zeigt, was erlaubt ist, wie der Aufbau abläuft und wo die Eigenleistung an ihre Grenzen stößt.

Darf ich als Privatperson ein Gerüst selbst aufbauen?

Für den privaten Eigenbedarf am eigenen Haus ist der Aufbau erlaubt. Sobald jedoch Dritte – etwa Handwerker, Maler oder Dachdecker – auf dem Gerüst arbeiten, greifen die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV. Dann muss das Gerüst von einer fachkundigen Person aufgebaut und vor der Übergabe geprüft werden. Wer also einen Malerbetrieb beauftragt, kann das Gerüst nicht einfach selbst hinstellen und übergeben.

Maßgeblich sind zwei Normen: Die DIN EN 12811 regelt die Anforderungen an Arbeitsgerüste, die DIN EN 128101 die Leistungsklassen von Systemgerüsten2. Für Wohnhäuser ist in der Regel Lastklasse 3 ausreichend (Flächenlast 2,0 kN/m²), die typische Renovierungs- und Malerarbeiten abdeckt.

Welche Gerüsttypen kommen infrage?

Für Privatleute eignen sich vor allem zwei Varianten:

  • Fahrgerüst (Rollgerüst): Mobil, ideal für punktuelle Arbeiten bis etwa 8 m Höhe. Einfach im Aufbau, oft mietbar.
  • Fassadengerüst (Systemgerüst): Für größere Flächen, etwa beim Fassadenanstrich eines kompletten Giebels. Aufwändiger, aber stabiler.

Leiterngerüste oder improvisierte Konstruktionen aus Brettern und Böcken sind keine zulässige Alternative und ein erhebliches Unfallrisiko.

Schritt-für-Schritt: Gerüst selbst aufbauen

Beim Aufbau eines Fassaden- oder Fahrgerüsts gilt eine feste Reihenfolge. Die Herstellervorgaben (Aufbau- und Verwendungsanleitung3) sind dabei verbindlich.

  1. Untergrund prüfen: Tragfähiger, ebener Boden. Auf weichem Untergrund Lastverteilungsplatten (Bohlen) unterlegen.
  2. Fußspindeln4 ausrichten: Die höhenverstellbaren Fußplatten mit der Wasserwaage exakt nivellieren.
  3. Erstes Rahmenfeld stellen: Vertikalrahmen5 aufsetzen, Längsriegel und Diagonalen einhängen.
  4. Beläge einlegen: Gerüstböden lückenlos verlegen und gegen Abheben sichern.
  5. Verankerung anbringen: Das Fassadengerüst wird bereits während des Aufbaus fortlaufend zug- und druckfest mit Dübeln und Ankerösen an tragfähigen Bauteilen der Wand befestigt. Anzahl und Abstand der Wandanker richten sich nach dem Verankerungsraster6 der Aufbau- und Verwendungsanleitung (höhen- und windlastabhängig) – eine fehlende oder zu spärliche Verankerung gefährdet die Standsicherheit.
  6. Seitenschutz montieren: Geländer, Zwischenholm und Bordbrett7 auf jeder Arbeitsebene – nach TRBS 2121 Teil 18 muss jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, während des Gebrauchs durch Seitenschutz gesichert sein. Profibetriebe sichern die jeweils oberste, noch ungesicherte Lage zusätzlich mit einem vorlaufenden Montagesicherheitsgeländer9 (MSG), das von der gesicherten Ebene darunter montiert wird.
  7. Aufstieg sichern: Innenliegende Leitergänge mit Durchstiegsklappen.

Sicherheitsausrüstung und Witterung

Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe sind Pflicht. Bei Windgeschwindigkeiten über 6 (Beaufort) sowie bei Eis und Glätte wird der Aufbau eingestellt. Ein freistehendes Fahrgerüst darf nie mit Personen darauf verschoben werden.

Kosten: Eigenleistung gegen Miete

Die Frage Eigenbau oder Vermietung ist auch eine Kostenfrage. Die folgenden Spannen sind realistische Orientierungswerte für Bayern (Stand 2026):

VariantePreis (Orientierung)Hinweis
Fahrgerüst mieten (Woche)60–120 €Selbstabholung, Aufbau selbst
Fahrgerüst kaufen (Alu, 6 m)700–1.500 €Lohnt bei häufiger Nutzung
Fassadengerüst mieten (pro m²)6–10 €/m²inkl. 4 Wochen Standzeit
Fassadengerüst – Profi-Aufbau8–14 €/m²inkl. Auf- und Abbau, geprüft
Verlängerung Standzeit0,40–0,90 €/m²/Wocheje nach Anbieter

Ein Fassadengerüst für einen typischen Giebel von rund 80 m² liegt beim Profi-Aufbau also grob zwischen 650 und 1.100 Euro – inklusive Abnahme und Versicherungsschutz.

Die Grenzen der Eigenleistung

So verlockend die Ersparnis ist: Es gibt klare Grenzen, an denen die Eigenleistung endet.

  • Höhe: Über 8 m Arbeitshöhe wird der Aufbau anspruchsvoll und die Verankerung statisch relevant. Hier gehört Fachwissen dazu.
  • Komplexe Gebäude: Erker, Balkone, Dachüberstände oder Hanglagen erfordern angepasste Lösungen.
  • Gewerbliche Nutzung: Sobald bezahlte Handwerker das Gerüst nutzen, ist die fachkundige Errichtung Pflicht.
  • Versicherung: Bei einem Unfall durch ein selbst aufgebautes Gerüst kann der Versicherungsschutz entfallen.

Wichtig: die Abnahmepflicht

Sollen Beschäftigte eines Betriebs auf dem Gerüst arbeiten, muss es nach dem Aufbau von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft und freigegeben sein. Diese Prüfung wird dokumentiert (Prüfprotokoll10, oft als Kennzeichnung am Aufstieg). Fehlt die Abnahme, darf der Betrieb seine Beschäftigten nicht auf dem Gerüst arbeiten lassen – diese Pflicht trifft nach der Betriebssicherheitsverordnung den Arbeitgeber. Diese Abnahmepflicht ist der entscheidende Grund, warum sich bei jeder Sanierung mit Handwerkern der Profi-Aufbau lohnt.

Fazit

Ein Fahrgerüst für kleine Arbeiten am eigenen Haus darf man als Privatperson selbst aufbauen – mit Sorgfalt, der richtigen Ausrüstung und Blick auf die Verankerung. Wer jedoch ein größeres Fassadengerüst braucht, in größerer Höhe arbeitet oder Handwerker beschäftigt, ist mit dem fachgerechten Aufbau besser beraten. Ein geprüftes, abgenommenes Gerüst spart am Ende Zeit, Nerven und schützt vor Haftungsrisiken.

Sie planen ein Bauvorhaben?

Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihr kostenloses Gerüst-Angebot an — mit Aufmaß, transparenter Aufstellung und festem Preis für Ihr Projekt in Bayern.

Kostenloses Angebot anfragen

Begriffe auf dieser Seite

1DIN EN 12810
Europäische Norm für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste). Sie regelt die Anforderungen an herstellerspezifisch zugelassene Gerüstsysteme mit festen Rastermaßen. ↩
2Systemgerüst
Gerüst aus vorgefertigten, herstellerspezifisch aufeinander abgestimmten Bauteilen mit festen Rastermaßen. Fassadengerüst-Systeme sind in DIN EN 12810 geregelt. ↩
3Aufbau- und Verwendungsanleitung
Herstellerspezifische Anleitung für Auf-, Um- und Abbau sowie die bestimmungsgemäße Verwendung eines Gerüsts. Ihre Vorgaben – etwa das Verankerungsraster – sind für die Regelausführung maßgebend; Abweichungen erfordern einen gesonderten Nachweis. ↩
4Fußspindel / Fußplatte
Höhenverstellbarer Gerüstfuß (Spindel) mit Fußplatte am unteren Ende der Ständer. Über die Spindeln wird das Gerüst exakt nivelliert, die Fußplatten leiten die Lasten in den Untergrund; Fußplatten regelt DIN EN 74-3. ↩
5Vertikalrahmen
Vorgefertigtes, senkrecht stehendes Tragelement des Systemgerüsts. Vertikalrahmen werden geschossweise aufeinandergesetzt und nehmen Beläge, Riegel, Diagonalen und Seitenschutz auf. ↩
6Verankerungsraster
Vorgegebenes Muster aus Anzahl und Abstand der Wandanker, mit denen ein Fassadengerüst zug- und druckfest an tragfähigen Bauteilen befestigt wird. Es richtet sich nach Aufbauhöhe und Windlast. ↩
7Bordbrett
Senkrecht am Belagrand stehendes Brett als unterster Teil des dreiteiligen Seitenschutzes. Es verhindert, dass Füße, Werkzeug oder Material über die Belagkante in die Tiefe rutschen. ↩
8TRBS 2121 Teil 1
Technische Regel für Betriebssicherheit „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung und regelt u. a. die Prüfpflichten an Gerüsten. ↩
9Montagesicherheitsgeländer (MSG)
Temporäres Geländer, das beim Gerüstaufbau von der gesicherten unteren Lage aus montiert wird und die jeweils oberste, noch ungesicherte Lage vor Absturz schützt – eine technische Schutzmaßnahme nach TRBS 2121 Teil 1. ↩
10Prüfprotokoll
Aufzeichnung des Ergebnisses der Gerüstprüfung durch die befähigte Person. Sie ist nach TRBS 2121 Teil 1 am Einsatzort mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). ↩
Alle Begriffe im Gerüstbau-Lexikon →