Sommerausfallgeld im Gerüstbau: Wenn Hitze die Baustelle stoppt
Der Sommer 2026 hat gezeigt, wie ernst das Thema ist: Der Deutsche Wetterdienst spricht von einer „Hitzewelle für die Geschichtsbücher" – nie zuvor gab es so früh im Sommer eine so lange und intensive Hitzeperiode, und im unterfränkischen Kitzingen wurden elf „Sehr Heiße Tage" über 35 Grad gezählt, ein neuer Deutschland-Rekord. Genau für solche Lagen gilt im Gerüstbauer-Handwerk seit dem 1. Mai 2026 erstmals ein Sommerausfallgeld: Wenn Hitze die Arbeit unmöglich macht, darf sie eingestellt werden – und die Beschäftigten bekommen 75 Prozent ihres Stundenlohns weiter. Dieser Beitrag erklärt, wie die neue Leistung funktioniert, was Betriebe bei der Abrechnung beachten müssen und was Bauherren daraus für ihre Terminplanung ableiten sollten.
Die neue Leistung im Überblick
| Sommerausfallgeld (SAG) | |
|---|---|
| Gilt seit | 1. Mai 2026 (Tarifvertrag vom 25.09.2025) |
| Zeitraum | 1. Mai bis 31. August |
| Voraussetzung | witterungsbedingter Arbeitsausfall von mind. 1 Stunde am Tag |
| Höhe | 75 % des Stundenlohns (ohne Mehrarbeitszuschläge) |
| Obergrenze | 50 Stunden je Arbeitnehmer und Kalenderjahr |
| Wer bekommt es | gewerbliche Arbeitnehmer |
| Wer erstattet | SOKA-Gerüst – plus 32 % pauschaler Sozialaufwandsersatz an den Betrieb |
Vereinbart haben die Regelung der Bundesverband Gerüstbau, die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und die IG BAU – als Teil des Tarifpakets vom September 2025, das auch die Löhne anhob. Der Sozialkassenbeitrag der Betriebe blieb dabei unverändert: Gegenfinanziert wird das Sommerausfallgeld durch eine Absenkung des Sozialaufwandsersatzes bei Urlaubsgeld und Lohnausgleich von 35 auf 32 Prozent. 2026 ist die erste Saison – und zugleich ein Praxistest: Die Tarifparteien haben vereinbart, die Regelung bis zum 30. Juni 2027 zu evaluieren.
Wann darf die Arbeit eingestellt werden?
Hitze ist der Hauptgrund, aber nicht der einzige: Auch Wind, Regen oder Sturm zählen als Witterungsgründe. Entscheidend ist die Schwere – die Bedingungen müssen so stark sein, dass die Gerüstbauarbeiten trotz Schutzvorkehrungen technisch unmöglich, für Leib und Leben gefährlich, wirtschaftlich unvertretbar oder für die Beschäftigten unzumutbar sind.
Eine feste Temperaturgrenze gibt es bewusst nicht. Die SOKA-Gerüst begründet das damit, dass neben der Lufttemperatur auch Luftfeuchtigkeit, Wind und Sonneneinstrahlung über die tatsächliche Belastung entscheiden – beurteilt wird die Gesamtwirkung vor Ort. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Ermessen, in Betrieben mit Betriebsrat in Abstimmung mit diesem.
Für Bauherren heißt das: Wenn bei 36 Grad auf dem Gerüst niemand arbeitet, ist das in aller Regel kein Vertragsbruch, sondern tariflich abgesicherter Arbeitsschutz – auf einem Gerüst in der prallen Sonne, oft vor einer reflektierenden Fassade, ist Hitze schnell eine echte Gefahr. Wer im Hochsommer saniert, plant Hitzetage als Puffer ein und rechnet mit vorgezogenem Arbeitsbeginn am frühen Morgen.
So läuft die Abrechnung für Betriebe
Für die Beschäftigten ist es einfach: Sie müssen nichts beantragen – das Sommerausfallgeld wird mit der Lohnzahlung des Monats fällig, in dem die Stunden ausgefallen sind. Der Anspruch verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres.
Die Arbeit liegt beim Betrieb, hält sich aber in Grenzen, weil die Erstattung über die ohnehin fällige monatliche Meldung an die SOKA-Gerüst läuft – per Lohnprogramm (etwa DATEV oder BRZ), über den Online-Service (dort gibt es in den Monaten Mai bis August eigene Felder für die Ausfallstunden und das Sommerausfallgeld) oder in Ausnahmefällen per Formular. Zu beachten:
- Gesonderter Ausweis: Ausfallstunden und Sommerausfallgeld müssen für jeden Mitarbeiter separat auf der Lohnabrechnung stehen.
- Viertelstunden-Logik: Ausfallzeiten werden auf Viertelstunden gerundet.
- Wetter dokumentieren: Regulär verlangt die SOKA keine Nachweise, darf sie aber im Einzelfall anfordern. Empfehlenswert sind datierte Fotos oder Videos der Baustelle und gesicherte Wetterberichte.
- Kein SAG gibt es für ausgefallene Überstunden oder Stunden aus dem Arbeitszeitkonto.
- Steuer und Sozialversicherung: Das Sommerausfallgeld ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und beitragspflichtig zur SOKA.
Ein Rechenbeispiel der SOKA-Gerüst: Bei einem Ecklohn von 19,25 Euro und 3,25 ausgefallenen Stunden erhält der Mitarbeiter 46,93 Euro Sommerausfallgeld; der Betrieb bekommt zusammen mit dem Sozialaufwandsersatz 61,95 Euro erstattet.
Winter und Sommer: zwei Systeme, eine Lücke
Mit dem Sommerausfallgeld ist das Gerüstbauer-Handwerk jetzt in beiden Extremjahreszeiten abgesichert – allerdings über zwei völlig verschiedene Systeme:
| Winter | Sommer | |
|---|---|---|
| Leistung | Saison-Kurzarbeitergeld | Sommerausfallgeld |
| Zeitraum | 1. Dezember – 31. März | 1. Mai – 31. August |
| Höhe | 60 % (mit Kind: 67 %) der Nettoentgeltdifferenz | 75 % des Stundenlohns |
| Obergrenze | – | 50 Std. pro Jahr |
| Wer zahlt | Agentur für Arbeit (§ 101 SGB III) | SOKA-Gerüst (Tarifvertrag) |
Die Prozentwerte sind dabei nicht direkt vergleichbar – im Winter wird die Nettoentgeltdifferenz ersetzt, im Sommer ein Anteil des Bruttostundenlohns gezahlt. Auffällig bleibt die Lücke: Der April und die Monate September bis November sind in keinem der beiden Systeme besonders abgesichert.
Nicht die Ersten – aber erst die Zweiten
Neu erfunden hat das Gerüstbauer-Handwerk das Prinzip nicht: Die Dachdecker haben ihr tarifliches Ausfallgeld bereits 2020 auf Sommerhitze ausgeweitet – dort gilt es von April bis November mit bis zu 53 Stunden pro Jahr, ebenfalls zu 75 Prozent des Stundenlohns, abgewickelt über die SOKA-DACH. Der Gerüstbau ist damit nach den Dachdeckern das zweite Handwerk mit einer solchen Sommerregelung; die IG BAU versteht sie erklärtermaßen als Schritt hin zu einem ganzjährigen „Klimakurzarbeitergeld" für die gesamte Baubranche. Im Bauhauptgewerbe gibt es bislang, soweit ersichtlich, kein tarifliches Sommer-Pendant.
Dass ausgerechnet Gerüstbauer und Dachdecker vorangehen, ist kein Zufall: Beide Gewerke arbeiten fast ausschließlich im Freien und in der Höhe – wie eng die beiden Branchen zusammenhängen, zeigt unser Beitrag über Gerüstbau als Subunternehmer für Dachdecker und Maler.
Was das für Bauprojekte 2026 bedeutet
Für Bauherren in Bayern – ob in Würzburg, Nürnberg oder München – ist das Sommerausfallgeld vor allem ein Signal: Hitzestopps sind jetzt Teil des Systems, nicht die Ausnahme. Wer eine Fassadensanierung im Sommer plant, sollte Hitzetage genauso einkalkulieren wie Trocknungszeiten – realistische Puffer ersparen Streit über Termine. Die Betriebe wiederum bekommen von der BG BAU seit April 2026 kostenlose Sonnenschutzpakete (mit Edelstahl-Trinkflasche, Sonnenschutzcreme LSF 50 und UV-Index-Karte) – der Hitzeschutz auf dem Gerüst ist also gleich doppelt organisiert: präventiv über den Arbeitsschutz, finanziell über den Tarifvertrag.
Fazit
Das Sommerausfallgeld ist eine Revolution im Kleinen: erstmals eine tarifliche Lohnfortzahlung für Hitzestopps im Gerüstbauer-Handwerk – 75 Prozent des Stundenlohns, bis zu 50 Stunden im Jahr, unbürokratisch über die monatliche SOKA-Meldung erstattet. Für Beschäftigte bedeutet es Sicherheit ohne Antragsaufwand, für Betriebe kalkulierbare Hitzetage ohne Beitragserhöhung, und für Bauherren die Gewissheit, dass ein stillstehendes Gerüst im Hochsommer kein schlechtes Zeichen ist, sondern ein geregelter Zustand. Ob die Regelung bleibt, entscheidet die Evaluation bis Mitte 2027 – der Rekordsommer 2026 dürfte ihr stärkstes Argument sein.
Quellen (Stand: 16. Juli 2026)
- SOKA-Gerüst – Sommerausfallgeld (Arbeitnehmer)
- SOKA-Gerüst – Sommerausfallgeld (Arbeitgeber)
- SOKA-Gerüst – Rundschreiben Nr. 1/2026 (PDF)
- Tarifvertrag über ein Sommerausfallgeld vom 25.09.2025 (PDF)
- Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk – Pressemitteilung zum Tarifabschluss (PDF)
- § 101 SGB III – Saison-Kurzarbeitergeld · § 105 SGB III – Höhe
- SOKA-DACH – Ausfallgeld im Dachdeckerhandwerk
- DWD – Thema des Tages: „Eine Hitzewelle für die Geschichtsbücher" (28.06.2026)
- BG BAU Bauportal – Sonnenschutzpakete 2026
Sie planen ein Bauvorhaben?
Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihr kostenloses Gerüst-Angebot an — mit Aufmaß, transparenter Aufstellung und festem Preis für Ihr Projekt in Bayern.
Kostenloses Angebot anfragen