Gerüstbau-Regelwerk: das historische BGR-Archiv (165–174)
Über Jahrzehnte beschrieb die berufsgenossenschaftliche Regelreihe BGR 165 bis 175 die einzelnen Gerüstarten – von den allgemeinen Anforderungen über Systemgerüste1 bis zu Fahr- und Hängegerüsten2. Diese Regeln sind inzwischen zurückgezogen und durch ein EU-weit harmonisiertes Regelwerk abgelöst worden. Weil die alten Texte die konstruktiven Grundlagen aber bis heute anschaulich beschreiben, halten wir sie als historisches Archiv bereit – klar als das gekennzeichnet, was sie sind: überholte Dokumente.
Historische Dokumente – nicht mehr gültig. Die hier verlinkten BG-Regeln (BGR 165–1743) wurden zurückgezogen und dienen ausschließlich der Information und Dokumentation. Maßgebend sind heute die Betriebssicherheitsverordnung4 (BetrSichV), die TRBS 2121 sowie die einschlägigen DIN-EN-Normen. Die aktuellen amtlichen Fassungen erhalten Sie bei der DGUV.
Das Archiv: BGR 165 bis 174
| Regel | Thema | Dokument |
|---|---|---|
| BGR 165 | Gerüstbau – Allgemeiner Teil | PDF ansehen |
| BGR 166 | Systemgerüste | PDF ansehen |
| BGR 167 | Stahlrohr-Kupplungsgerüste5 | PDF ansehen |
| BGR 168 | Auslegegerüste | PDF ansehen |
| BGR 172 | Fahrgerüste | PDF ansehen |
| BGR 173 | Kleingerüste6 | PDF ansehen |
| BGR 174 | Hängegerüste | PDF ansehen |
Die ehemalige Bezeichnung dieser Regeln lautete „ZH 1/…"; die Ausgaben stammen überwiegend aus den Jahren 2000 bis 2002. Eine vertiefte Einordnung der Stahlrohr-Kupplungsgerüste – Kupplungsarten, Rohrmaße, zulässige Höhen – finden Sie im Beitrag Stahlrohr-Kupplungsgerüst: Verbindungstechnik, Kupplungen und Normen.
Warum die Regeln zurückgezogen wurden
Mit der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks und der europäischen Normenharmonisierung wurden die alten BG-Regeln nach und nach außer Kraft gesetzt. Ihre konstruktiven Inhalte gingen in die harmonisierten DIN-EN-Normen über; die Anforderungen an Bereitstellung und Benutzung wurden in das Arbeitsschutzrecht – Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln – überführt. Die praktische Handhabung beschreibt heute eine eigene DGUV-Information.
Was heute gilt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – rechtlicher Rahmen für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- TRBS 2121 Teil 1 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten
- DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten (Ausgabe Januar 2023)
- DIN EN 128107 / 12811 – Fassaden- und Arbeitsgerüste, DIN EN 748 – Kupplungen, DIN EN 399 – Gerüstrohre10
Hinweis zur Nutzung
Dieses Archiv ersetzt keine fachliche Planung und keine aktuelle Vorschrift. Für die Ausführung gelten ausschließlich die oben genannten, heute gültigen Regeln und Normen. Die zurückgezogenen Dokumente werden hier nur zu Informations- und Dokumentationszwecken bereitgestellt; die jeweils gültigen amtlichen Fassungen sind über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beziehen.
Begriffe auf dieser Seite
- 1Systemgerüst
- Gerüst aus vorgefertigten, herstellerspezifisch aufeinander abgestimmten Bauteilen mit festen Rastermaßen. Fassadengerüst-Systeme sind in DIN EN 12810 geregelt. ↩
- 2Hängegerüst
- Gerüst, das nicht auf dem Boden steht, sondern an einem Tragwerk abgehängt ist. Es kommt zum Einsatz, wo keine Aufstandsfläche vorhanden ist, etwa an Brückenuntersichten oder hohen Industrieanlagen. ↩
- 3BGR 165–174
- Historische berufsgenossenschaftliche Regelreihe zum Gerüstbau, u. a. BGR 166 (Systemgerüste) und BGR 167 (Stahlrohr-Kupplungsgerüste). Die Regeln sind zurückgezogen; heute gelten BetrSichV, TRBS 2121 und DIN-EN-Normen. ↩
- 4BetrSichV
- Die Betriebssicherheitsverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Gerüste. Für Gerüste wird sie durch die TRBS 2121 konkretisiert. ↩
- 5Stahlrohr-Kupplungsgerüst
- Gerüst, das frei aus einzelnen Stahlrohren (48,3 mm Außendurchmesser, DIN EN 39) und Kupplungen nach DIN EN 74 zusammengesetzt wird. Ohne festes Raster erlaubt es nahezu beliebige Geometrien. ↩
- 6Kleingerüst
- Kleines, meist frei stehendes Arbeitsgerüst für Arbeiten geringen Umfangs in geringer Höhe, etwa im Innenausbau oder am Einfamilienhaus. Historisch in der zurückgezogenen BGR 173 beschrieben. ↩
- 7DIN EN 12810
- Europäische Norm für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste). Sie regelt die Anforderungen an herstellerspezifisch zugelassene Gerüstsysteme mit festen Rastermaßen. ↩
- 8DIN EN 74
- Normenreihe „Kupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten“ für den Gerüstbau: Teil 1 regelt Rohrkupplungen, Teil 2 Spezialkupplungen, Teil 3 Fußplatten und Zentrierbolzen. ↩
- 9DIN EN 39
- Norm für systemunabhängige Stahlrohre für Trag- und Arbeitsgerüste. Sie legt den einheitlichen Außendurchmesser von 48,3 mm und Wanddicken von 3,2 oder 4,0 mm fest und löste die nationale DIN 4427 ab. ↩
- 10Gerüstrohr
- Systemunabhängiges Stahlrohr für Trag- und Arbeitsgerüste mit einheitlichem Außendurchmesser von 48,3 mm, geregelt in DIN EN 39. Die Wanddicke beträgt 3,2 oder 4,0 mm und bestimmt die zulässige Gerüsthöhe mit. ↩