Gerüstbau-Regelwerk: das historische BGR-Archiv (165–174)
Über Jahrzehnte beschrieb die berufsgenossenschaftliche Regelreihe BGR 165 bis 175 die einzelnen Gerüstarten – von den allgemeinen Anforderungen über Systemgerüste bis zu Fahr- und Hängegerüsten. Diese Regeln sind inzwischen zurückgezogen und durch ein EU-weit harmonisiertes Regelwerk abgelöst worden. Weil die alten Texte die konstruktiven Grundlagen aber bis heute anschaulich beschreiben, halten wir sie als historisches Archiv bereit – klar als das gekennzeichnet, was sie sind: überholte Dokumente.
Historische Dokumente – nicht mehr gültig. Die hier verlinkten BG-Regeln (BGR 165–174) wurden zurückgezogen und dienen ausschließlich der Information und Dokumentation. Maßgebend sind heute die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS 2121 sowie die einschlägigen DIN-EN-Normen. Die aktuellen amtlichen Fassungen erhalten Sie bei der DGUV.
Das Archiv: BGR 165 bis 174
| Regel | Thema | Dokument |
|---|---|---|
| BGR 165 | Gerüstbau – Allgemeiner Teil | PDF ansehen |
| BGR 166 | Systemgerüste | PDF ansehen |
| BGR 167 | Stahlrohr-Kupplungsgerüste | PDF ansehen |
| BGR 168 | Auslegegerüste | PDF ansehen |
| BGR 172 | Fahrgerüste | PDF ansehen |
| BGR 173 | Kleingerüste | PDF ansehen |
| BGR 174 | Hängegerüste | PDF ansehen |
Die ehemalige Bezeichnung dieser Regeln lautete „ZH 1/…"; die Ausgaben stammen überwiegend aus den Jahren 2000 bis 2002. Eine vertiefte Einordnung der Stahlrohr-Kupplungsgerüste – Kupplungsarten, Rohrmaße, zulässige Höhen – finden Sie im Beitrag Stahlrohr-Kupplungsgerüst: Verbindungstechnik, Kupplungen und Normen.
Warum die Regeln zurückgezogen wurden
Mit der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks und der europäischen Normenharmonisierung wurden die alten BG-Regeln nach und nach außer Kraft gesetzt. Ihre konstruktiven Inhalte gingen in die harmonisierten DIN-EN-Normen über; die Anforderungen an Bereitstellung und Benutzung wurden in das Arbeitsschutzrecht – Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln – überführt. Die praktische Handhabung beschreibt heute eine eigene DGUV-Information.
Was heute gilt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – rechtlicher Rahmen für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- TRBS 2121 Teil 1 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz beim Umgang mit Gerüsten
- DGUV Information 201-011 – praktische Handlungsanleitung für Arbeits- und Schutzgerüste
- DIN EN 12810 / 12811 – Fassaden- und Arbeitsgerüste, DIN EN 74 – Kupplungen, DIN EN 39 – Gerüstrohre
Hinweis zur Nutzung
Dieses Archiv ersetzt keine fachliche Planung und keine aktuelle Vorschrift. Für die Ausführung gelten ausschließlich die oben genannten, heute gültigen Regeln und Normen. Die zurückgezogenen Dokumente werden hier nur zu Informations- und Dokumentationszwecken bereitgestellt; die jeweils gültigen amtlichen Fassungen sind über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beziehen.