Jung kauft Alt 2.0: Mehr KfW-Kredit, einfachere Sanierungspflicht – und was das fürs Gerüst heißt
Wer als junge Familie einen unsanierten Altbau kauft, bekommt seit dem 3. August 2026 deutlich mehr Unterstützung: Das KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt" wurde kräftig nachgebessert – bis zu 40.000 Euro mehr Kredit und eine spürbar entschärfte Sanierungsauflage, bei der statt der Komplettsanierung zum Effizienzhaus1 jetzt auch ein Paket aus vier Einzelmaßnahmen genügt. Bis zu drei dieser vier Maßnahmen – Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachdämmung – laufen über ein Gerüst. Wer clever plant, erledigt sie in einer einzigen Gerüst-Standzeit3. Hier sind die Fakten aus Merkblatt und Ministeriumsmitteilung – und die Rechnung, die dabei oft übersehen wird.
Was „Jung kauft Alt" ist – und wer es bekommt
Das Programm gibt es seit September 2024: Die KfW vergibt zinsverbilligte Kredite an Familien, die eine unsanierte Bestandsimmobilie kaufen und selbst bewohnen. Die wichtigsten Voraussetzungen laut KfW-Merkblatt (Stand 08/2026):
| Voraussetzung | Regel |
|---|---|
| Familie | mind. ein leibliches oder angenommenes Kind unter 18 im Haushalt (bei Antragstellung) |
| Einkommen | zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 90.000 € (1 Kind) plus 10.000 € je weiterem Kind – Durchschnitt der Steuerbescheide aus dem 2. und 3. Jahr vor Antrag |
| Erstkauf | kein Wohneigentum bei Antragstellung; Förderung nur einmal pro Person |
| Objekt | Bestandsimmobilie mit gültigem Energieausweis der Klasse F, G oder H |
| Nutzung | mind. 50 % Eigentumsanteil, mind. 5 Jahre Selbstnutzung ab Einzug |
| Timing | Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag über die Hausbank stellen |
Die Zielgruppe ist riesig: Rund 45 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland fallen laut Bundesbauministerium in die Energieklassen F, G oder H – der typische unsanierte Altbau aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, wie er in bayerischen Wohnstraßen von Regensburg bis Augsburg zigtausendfach steht.
Wichtig zu wissen: Der Kredit finanziert ausschließlich den Kaufpreis inklusive Grundstück. Die Sanierungskosten selbst sind im Programm 308 nicht förderfähig – dafür gibt es andere Töpfe, dazu unten mehr.
Neu seit 3. August: bis zu 40.000 Euro mehr Kredit
Die auffälligste Änderung sind die Kredithöchstbeträge – je nach Kinderzahl steigen sie um 30.000 bis 40.000 Euro:
Der Zinsvorteil ist erheblich: Das Bundesbauministerium rechnet in seiner Mitteilung vom 30. Juli vor, dass eine Familie mit zwei Kindern beim vollen Kredit von 160.000 Euro (0,53 Prozent p. a., 35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, Zinsstand 1. Juli 2026) gegenüber einem Hausbankkredit etwa 34.000 Euro spart – vor der Erhöhung wären es etwa 26.500 Euro gewesen. Die Zinssätze passt die KfW laufend an; je nach Laufzeitvariante lagen sie Anfang August zwischen 0,01 und 0,69 Prozent. Bauministerin Verena Hubertz begründet den Umbau so: „Jedes Haus hat seine eigene Vorgeschichte, jeder Umbau ist anders. Für Sanierungen gibt es deshalb keine Schema F, sondern es braucht flexible Lösungen."
Wer seinen Kredit schon vor dem 3. August beantragt hat, profitiert von der Erhöhung übrigens nicht: Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW, eine nachträgliche Aufstockung schließt das Merkblatt aus.
Die zweite Neuerung: vier Einzelmaßnahmen statt Effizienzhaus
Bisher war die Sanierungsauflage die größte Hürde des Programms: Binnen 54 Monaten musste das gekaufte Haus komplett zum Effizienzhaus 85 EE saniert werden (zum Programmstart galt sogar noch die strengere Stufe 70 EE) – inklusive verpflichtendem Energieeffizienz-Experten4. Dieser Weg bleibt bestehen. Neu ist die Alternative: ein Paket aus vier energetischen Einzelmaßnahmen nach den Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude5 (BEG EM6), in derselben Frist von 54 Monaten (4,5 Jahren) ab Kreditzusage:
| Einzelmaßnahme | Technische Anforderung (BEG EM) | Gerüst nötig? |
|---|---|---|
| Heizungstausch | mindestens 65 % erneuerbare Energien | nein |
| Fenstertausch | U-Wert7 max. 0,95 W/(m²·K) | in Obergeschossen ja |
| Fassadendämmung | U-Wert max. 0,20 W/(m²·K) | ja |
| Dämmung Dach oder oberste Geschossdecke | U-Wert max. 0,14 W/(m²·K) | beim Dach ja |
Der wichtigste Fallstrick: „Einzelmaßnahmen" klingt nach freier Auswahl – ist es aber nicht. Die KfW stellt klar: Alle vier Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um die Förderung zu behalten. Die Wahlfreiheit besteht nur zwischen den zwei Wegen – Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder das volle Vier-Maßnahmen-Paket. Ausgenommen sind lediglich Bauteile und Heizungen, die die Anforderungen schon erfüllen: eine Heizung, die bereits zu 65 Prozent erneuerbar läuft (oder ein Wärmenetz-Anschluss), und Bauteilflächen, die – so das Merkblatt – mindestens das Niveau der EnEV 2001 (Anhang 3) erreichen.
Deutlich einfacher wird dafür der Nachweis: Beim Einzelmaßnahmen-Weg genügt eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerksbetriebs je Maßnahme – ein Energieberater ist nicht mehr Pflicht (bleibt aber als Alternative zulässig). Wer das Sanierungsziel verfehlt, riskiert einen Zinsaufschlag von einem Prozentpunkt; diese Auffangregelung greift allerdings nur, wenn wenigstens Effizienzhaus 100 EE erreicht wurde.
Die Gerüst-Rechnung: drei Gewerke, eine Standzeit
Für die Baustellenplanung ist das Vier-Maßnahmen-Paket eine günstige Konstellation: Fassadendämmung, Fenstertausch und Dachdämmung brauchen in aller Regel dasselbe Gerüst. Wer die Gewerke2 einzeln über die Jahre verteilt, zahlt die Einrüstung zwei- oder dreimal – am freistehenden Einfamilienhaus8 jedes Mal ein vierstelliger Betrag. Wer sie bündelt, stellt das Gerüst einmal und lässt Fassadenbauer, Fensterbauer und Dachdecker nacheinander (oder parallel) daran arbeiten. Wie das Gerüst dafür ausgelegt sein muss – Stichwort Dämmstoffdicke und Wandabstand9 – erklärt unser WDVS-Beitrag.
Die 54-Monats-Frist nimmt dabei den Zeitdruck heraus: Sie erlaubt, den Heizungstausch vorzuziehen und die Gerüst-Gewerke gesammelt in ein gutes Wetterfenster zu legen – in Bayern typischerweise Mai bis September. Und die Kosten der Sanierung selbst müssen nicht aus eigener Tasche kommen: Das Merkblatt erlaubt ausdrücklich, für die geforderte Sanierung gleichzeitig Kredite und/oder Zuschüsse aus der BEG zu nutzen – etwa den BAFA-Zuschuss von 15 Prozent für die Dämmung, bei dem auch die Gerüstkosten als förderfähige Ausgaben mitzählen. Die Details dazu stehen in unserem Beitrag zur Förderung für Dämmung 2026. Zu beachten: Für dieselben Ausgaben darf nur ein BEG-Antrag gestellt werden (KfW oder BAFA), gedeckelt sind alle öffentlichen Mittel zusammen bei 60 Prozent der Investitionsausgaben. Ob zusätzlich der Steuerbonus nach § 35c EStG für selbst bezahlte Maßnahmen infrage kommt, ist bei laufender 308-Förderung nicht eindeutig geregelt – das gehört vor der Entscheidung zum Steuerberater.
Fazit: Erst rechnen, dann kaufen – und das Gerüst mitdenken
„Jung kauft Alt 2.0" macht den Altbau-Kauf für Familien konkret kalkulierbar: bis zu 180.000 Euro Kredit zu Konditionen weit unter Marktniveau, eine Sanierungsauflage, die mit vier definierten Maßnahmen planbar ist, und ein Nachweis, den der Handwerksbetrieb gleich mitliefert. Die Auflage bleibt trotzdem ein echtes Bauprogramm – Heizung, Fenster, Fassade und Dach in viereinhalb Jahren. Wer den Kaufpreis verhandelt, sollte diese Kosten von Anfang an mitkalkulieren, die BEG-Zuschüsse dagegenrechnen – und die drei Gerüst-Gewerke so takten, dass die Standzeit nur einmal anfällt. Dann wird aus der Sanierungspflicht ein Fahrplan und kein Klotz am Bein.
Quellen (Stand: 10. August 2026)
- BMWSB – Pressemitteilung vom 30.07.2026: Verbesserte Förderbedingungen für „Jung kauft Alt"
- KfW – Produktseite Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)
- KfW – Merkblatt zum Programm 308 (Stand 08/2026, PDF)
- BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (PDF)
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- BMWSB – Pressemitteilung vom 30.08.2024 zum Programmstart („rund 45 Prozent aller Wohngebäude")
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- 1Effizienzhaus
- Förderstandard der KfW für die Komplettsanierung: Die Kennzahl (z. B. Effizienzhaus 55) beschreibt den Energiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude – je kleiner die Zahl, desto effizienter das Haus. ↩
- 2Gewerk
- Abgegrenzter Leistungsbereich eines Handwerks am Bau – etwa Dachdecker-, Maler- oder Gerüstbauarbeiten. Nutzen mehrere Gewerke dasselbe Gerüst, gelten für jedes eigene Prüf- und Abstimmungspflichten. ↩
- 3Standzeit
- Zeitraum, in dem ein Gerüst steht und dem Auftraggeber überlassen ist. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht; Grenzen setzen der Vertrag, die befristete Sondernutzung, laufende Prüfpflichten und das Nachbarrecht. ↩
- 4Energieeffizienz-Experte (EEE)
- Gelisteter Fachberater für energetische Sanierung, dessen Einbindung bei BEG-Zuschüssen für Dämmmaßnahmen Pflicht ist. Die bundesweite Expertenliste ist unter energie-effizienz-experten.de abrufbar. ↩
- 5BEG
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen nach der finalen Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026. ↩
- 6BEG EM
- Programmteil „Einzelmaßnahmen“ der BEG: Das BAFA bezuschusst u. a. die Dämmung der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; mit iSFP steigt der Kostendeckel von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. ↩
- 7U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m²·K): gibt an, wie viel Wärme ein Bauteil je Quadratmeter und Kelvin Temperaturdifferenz durchlässt. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. ↩
- 8Einfamilienhaus
- Wohngebäude mit nur einer Wohnung, im Zensus meist als freistehendes Haus erfasst. Für Fassaden- oder Dacharbeiten wird es in der Regel umlaufend eingerüstet – die häufigste Einrüstsituation im ländlichen Raum. ↩
- 9Wandabstand
- Lichter Abstand zwischen Belagkante und Fassade. Er darf höchstens 0,30 m betragen; wird der Wert überschritten, gilt die Lücke als Absturzkante und muss zur Innenseite zusätzlich gesichert werden. ↩
- 10WDVS
- Wärmedämm-Verbundsystem: außenliegende Fassadendämmung aus geklebten und gedübelten Dämmplatten mit Armierungsschicht und Putz. Die Montage erfolgt vom Fassadengerüst aus, dessen Planung zur Dämmstärke passen muss.